Wer kann mir bitte sagen, ob ich im Sommerzeugnis, das 1. Halbjahr mit einberechne (Gymnasium, NRW, 5. Klasse) oder nur das 2. Halbjahr berechne? Wenn ich die NOten aus dem 1. Halbjahr mitrechne, zählen sie 1:1 oder anders? Mir geht es konkret darum, dass ein Schüler im 2. Halbjahr 4 steht, im 1. Halbjahr noch 2 stand. An der Schule sind sich die Lehrer nicht ganz einig und ich bin noch neu im Geschäft.... Danke!!!!!!!!
An der Schule sind sich die Lehrer nicht ganz einig
Das kann doch wohl nicht wahr sein
Du bist noch neu im Geschäft - du darfst gerne fragen - aber deine Kollegen????? Ich muss mich sehr wundern. Würfeln die ihre Noten??
Selbstverständlich ist es eine Ganzjahresnote, beide Halbjahre gleichwertig. In deinem Falle wäre das der Schnitt aus 2 und 4 = 3, wenn es denn so eindeutige glatte Noten sind.
Bei uns in Niedersachsen muss man eine (ausführliche) schriftliche Begründung geben, wenn es einen Notensprung gibt, also vom Halbjahr 2 auf Schuljahresende 4. Aber das scheint bei dir ja nicht der Fall zu sein.
Kennst du den Grund für diesen starken Leistungsabfall?? Hat es Gespräche gegeben?
Der Beurteilung der Leistungen eines Schülers in einem Unterrichtsgegenstand auf einer ganzen Schulstufe hat der Lehrer alle in dem betreffenden Unterrichtsjahr erbrachten Leistungen zugrunde zu legen, wobei dem zuletzt erreichten Leistungsstand das größere Gewicht zuzumessen ist.
Bedeutet für mich: NICHT 1:1, aber eben auf alle Fälle miteinzubeziehen. es gibt ja bei uns nur EIN zeugnis, das am schulschluss.das andre ist bei uns nur eine "information", heißt eben "schulnachricht".
gilt auch, dass die Leistungen aus dem zweiten Halbjahr stärker berücksichtigt werden als die aus dem ersten Halbjahr. Außerdem sind Notensprünge von 2 oder mehr Noten zu begründen (in der Konferenz, nicht im Zeugnis).
Ich unterrichte in NRW an einer Gesamtschule. Ich habe wohl keine 5er, aber ich gehe davon aus, dass die Notengebung bei den 5ern so aussieht wie bei den älteren Schülern (abgesehen von den neuen Ganzjahresnoten bei den 10ern in M, D und E). Bisher entsprach meine Schuljahresendnote immer der letzten Halbjahresnote (also zwei Zeugnisse = zwei für sich isoliert stehende Noten).
Grüße, agct
liest kein Außenstehender dieses Forum - dem könnte ja Angst und Bange werden!
Ich möchte nicht wissen, was an Deiner Schule passieren würde, überprüfte man mal die Noten der letzten Schuljahre...
Ich jedenfalls verstünde alle Eltern, die hier klagen würden und drückte ihnen die
Manchmal erweisen wir uns wirklich selbst einen Bärendienst nach dem anderen (wobei damit nicht mrspauker gemeint ist)...,das hier war wieder mal ein klassisches Beispiel dafür
was steht bei euch zu semester droben auf dem "papier"?
zeugnis?? oder was andres?
meine tochter geht nämlich in ein gymnasium, wo die schüler tatsächlich auch zum halbjahr ZEUGNISSE bekommen.
die noten werden dort NICHT weiter mitgerechnet, jedes halbjahr wird neu begonnen.wer im ersten halbjahr "nicht genügend" abschließt, muss im zweiten halbjahr eine nachprüfung machen.
Ich hatte schon massiv an mir gezweifelt , nachdem klexel schrieb,es seien selbstverständlich Ganzjahresnoten! Das war mir nämlich total unbekannt. Ich habe sofort in allen mir vorliegenden Rechtstexten und im Internet nachgeschaut. Dort steht definitiv nichts dazu, dass die Noten des ersten Halbjahres mit denen des zweiten verrechnet werden sollen. Offensichtlich werden diese Dinge in NRW anders gehandhabt. Unsere Schüler bekommen ein Halbjahreszeugnis, genau wie deine Tochter.Ob darüber nur "Zeugnis" steht, ober "Halbjahreszeugnis" weiß ich leider nicht aus dem Kopf.
Liebe Grüße, agct
Bei uns in BW ist das wenigstens klar: Seit ca 20 Jahren gibt es gar keine Halbjahreszeugnissemehr, sondern nur noch Halbjahresinformationen(die muss auch nicht der Schulleiter unterschreiben!). In diesen Informationen stehen auch halbe und viertel Noten. Und in das Zeugnis am Ende fließen selbstverständlich alle Noten des Jahres ein.
Wenn ich es aus meiner Schulzeit noch recht in Erinnerung habe, war es früher so, dass die Notenschnitte des Halbjahrs zur Hälfte für das Endzeugnis gezählt haben. (Aber das ist schon ziemlich lange her...)
dann wäre vielleicht nur zu klären, ob zum schulschluss (wie bei mir an der schule) "jahreszeugnis" draufsteht--> eindeutiger hinweis auf die jahresnote, also 1.sem (auf welche art immer) einbeziehen.
oder "zeugnis", dann eben muss geklärt werden, was das gesetz bei euch sagt (das muss doch rauszufinden sein?)................