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Forum: "Zwangsweise Wiederholung Leistungsnachweis "
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| Zwangsweise Wiederholung Leistungsnachweis | | von: acw93
erstellt: 01.02.2022 17:05:05 |
Hallo liebe Kollegen, ich bin Mathe- und Physiklehrerin an einem sehr kleinen Gymnasium in Bayern. Vor einigen Tagen habe ich einen großen Leistungsnachweis (vgl. Klassenarbeit) in der 11. Klasse in Physik schreiben lassen. In meinem Kurs sind lediglich 4 Schüler, da wir wie gesagt eine kleine Schule sind. Daher bin ich auch die einzige Physiklehrerin bei uns. Vor jedem Leistungsnachweis muss ich diesen der Fachbetreuerin vorlegen. Wir haben allerdings nur eine Fachbetreuung für die Naturwissenschaften insgesamt und nicht für Physik alleine. Daher unterrichtet diese nicht mal Physik, sondern Chemie. Der Leistungsnachweis wurde von ihr für angemessen befunden und so habe ich ihn auch schreiben lassen. Nach der Korrektur musste ich ihr den dann wieder vorlegen und daraufhin sagte sie, dass ich die Arbeit wiederholen müsste, weil die Zeit offenbar nicht gereicht habe und nur zwei von den vier Schülern alle Aufgaben bearbeitet haben. Der Schnitt lag bei 3,5 Notenpunkten (nach Oberstufenpunktesystem). Schaut man sich die einzelnen Leistungen genauer an, wird deutlich, dass die Zeit nicht zu knapp gewesen ist. Teilweise haben sie Aufgaben nicht richtig gelesen und dadurch viel zu viel geschrieben oder haben durch Fehler beim Umstellen von Formeln Punkte verloren. Diese Kompetenzen sind allerdings meiner Meinung nach vorauszusetzen und von Elftklässlern erwartbar. Nun stellt sich mir die Frage, ob sie überhaupt die Anweisung geben darf, den Leistungsnachweis wiederholen zu müssen. Sie habe auch bereits mit der Schulleitung gesprochen, die ebenfalls ihrer Meinung sein soll. In meinen Augen macht es absolut keinen Sinn, dass zwei Personen, die beide nicht Physik unterrichten und dementsprechend auch den Umfang von Aufgaben und den Schwierigkeitsgrad nicht einschätzen können, beurteilen wollen, ob dieser Leistungsnachweis angemessen gewesen sein soll. Zumal ich auch beweisen kann, dass die Inhalte der Aufgaben alle Inhalte meines Unterrichts gewesen sind. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank! |
| § 22 GSO | | von: rfalio
erstellt: 01.02.2022 19:53:52 |
Der Schulleiter... nach Rücksprache mit Fachleitung und Lehrkraft... Du kannst gar nichts und deine Fachleitun auch nicht und der Schulleiter muss dich zumindest hören rfalio |
| Das ist... | | von: mordent
erstellt: 01.02.2022 20:28:45 |
... leider Alltag an vielen Schulen, aber eigentlich nicht rechtens. "Fachbetreuer (m/w/d)" dürften wie bei uns Fachbeauftragte (BaWü) nicht weisungsbefugt sein. Fachabteilungsleiter sind es, Schulleitungen und Mitglieder des Verwaltungsrates ebenso. Wenn also die Fachbetreuerin den Segen der Schulleitung hat, darf sie (in deren Namen) auch anweisen und dir damit "erklären", dass die Leistungsmessung falsch konzipiert wurde. Du musst sie erneut schreiben. Die fachliche Kompetenz ist damit irrelevant. Als ich Schüler war, war ein Deutsch/Geschichte-Lehrer Musik-Fachberater ohne überhaupt Noten lesen zu können... Lösen lässt sich das Ganze meines Erachtens allenfalls über ein persönliches Gespräch, aber wenn die Kollegin die Nase woanders hat, wäre es ein unglaubliches Unterfangen über eine Dienstaufsichtsbeschwerde den externen Rat eines Fachbeauftragten des RP einzuholen. Eher wirst du diesen "Prozess" verlieren und dann auch noch den Frust darüber mitnehmen müssen. Gleichzeitig ist auch die Frage, was die Kollegin sich zur Aufgabe gemacht hat: Will sie dich mobben? Oder ist sie zu empathisch mit den Schülern, die sich vielleicht über die Arbeit beschwert haben? Hier kann ich ferndiagnostisch nicht weiter argumentieren. Es scheint aber nicht nur von Vorteil zu sein, an einer kleinen Schule zu arbeiten... |
| Oha.. | | von: acw93
erstellt: 01.02.2022 21:36:44 |
Oha, das ist wirklich deprimierend.. Ich habe mich tatsächlich auch schon gefragt, welchen Zweck die Fachbetreuerin in dem Theater sieht. Ich finde nur solche Ungerechtigkeiten wirklich ganz furchtbar. Warum muss man jemandem das Leben so schwer machen. Ich habe auch schon angeboten, die eine Aufgabe als Zusatzaufgabe zu werten, aber der Vorschlag war für sie irgendwie auch nicht besonders befriedigend. Letztlich meinte sie nur, dass ich selbst mit der Schulleitung sprechen soll, wenn ich unzufrieden wäre. Einen Vorteil hat die Schule aber vielleicht doch. Wir sind ein privates Gymnasium, was bedeutet, dass ich im Falle einer Beschwerde zur Geschäftsleitung gehen könnte. Aber nochmal zu dem Paragraphen: "Rücksprache mit der Lehrkraft" heißt aber ja nicht, dass ich als Lehrkraft zustimmen müsste, sondern sie informieren mich lediglich darüber, dass ich die Arbeit wiederholen muss, richtig? |
| Schulleitung | | von: ysnp
erstellt: 01.02.2022 22:10:57 geändert: 01.02.2022 22:11:38 |
Du hast quasi einen Bewertungskonflikt mit der Fachleitung. Ich nehme an, dass die Fachleitung eine erfahrene Lehrkraft ist. Sie wird das zumindest übersichtsmäßig von ihrer Erfahrung her einschätzen können, ob das Niveau angemessen ist. Wie weit sie fähig ist, das fachlich zu beurteilen, das kann man nicht beurteilen. Ich schreibe jetzt nur von meiner Erfahrung in der Grundschule her, dass Leute mit weniger Erfahrung oft noch nicht so richtig einschätzen können, was sie verlangen können und was nicht, oft vom Fachwissen geprägt sind und eher zu viel wollen. Das ist gegen niemanden gerichtet, sondern je mehr Erfahrung desto mehr Bodenhaftung. Hast du schon öfter eine 11. Klasse gehabt? Gehe zur Schulleitung und suche dort das Gespräch und begründe deine Bewertung bzw. bringe deine Argumente vor. Was man über Dritte hört, ist oft nur die halbe Wahrheit. Deswegen suche das persönliche Gespräch mit der Schulleitung, vielleicht siehst du dann klarer. |
| genau heißt es | | von: rfalio
erstellt: 01.02.2022 22:18:33 |
gehört werden, d.h. du darfst deine Argumente vorbringen und kannst auf ein Protokoll bestehen. Das wäre aber eine Konfrontation, die dir deine zukünftige Aebeit eher erschwert. Sprich mit der Schulleitung und dann halt dann die Aufgabe noch einmal. Lass dann z.B. keinen LKW entladen, sondern ein Schiff, alsö im Prinzip die gleichen Aufgaben, mit anderem Text und anderen Zahlen. Ändere die reihenfolge, lass eine Aufgabe weg und nimm eine andere daafür, nicht mehr. Aber wie gesagt erst Gespräch rfalio |
| Wahrscheinlich.. | | von: acw93
erstellt: 01.02.2022 22:57:08 |
..habt ihr Recht mit dem, was ihr schreibt. Es ärgert mich nur so sehr, dass sie den Leistungsnachweis, bevor ich ihn schreiben lassen habe, für angemessen befunden hat und nach der Korrektur ihre Meinung geändert hat. Die 11. Klasse unterrichte ich zumindest in Physik das erste Mal. Tatsächlich ist sie auch genauso alt wie ich und nicht erfahrener, was es mir neben der fachfremden Beurteilung womöglich noch schwieriger macht, zu akzeptieren, was sie mir vorschreibt. Ich werde mit der Schulleitung sprechen und erklären, warum ich diesen Leistungsnachweis so konzipiert habe und dass er in meinen Augen für die Lerngruppe angemessen ist. Vielen Dank für eure Unterstützung! |
| Worum geht es? | | von: ishaa
erstellt: 01.02.2022 23:17:46 |
Wenn bei uns (staatliche Schule) so etwas geschieht, geht es einzig und allein darum, dass die SuS zu schlechte Noten bekommen. Und gaaar nicht darum, ob die Arbeit angemessen/gut vorbereitet etc war. In der 10 sollen sie möglichst in die Oberstufe, in der 11 diese nicht direkt wieder verlassen... Ich weiß nicht, ob das an einer privaten Schule evtl. eine noch größere Rolle spielt... Das mag man finden wie man will, frau auch. Bei mir war es sicherlich eines der kleinen Bausteinchen, die mich zur frühestmöglichen Pensionierung getrieben haben... Ich würde mich rfalios Vorschlag anschließen. Du arbeitest dich sonst an etwas ab, um das es - m.E. - gar nicht geht. |
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