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Forum: "Dürfen Eltern das Schwänzen ihres Kindes entschuldigen? "

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Dürfen Eltern das Schwänzen ihres Kindes entschuldigen? neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2019 15:30:22 geändert: 26.09.2019 15:31:54

Ein Kollege hat mich gebeten, bei einem Elterngespräch dabeizusein als "neutraler Beobachter" - ich hoffe, ich schaffe es, die Klappe zu halten! Aber ich wüsste gern, wie andere darüber denken.

Der Fall:

Lena (Name geändert), eine Schülerin der Oberstufe, wollte mit ein paar anderen zur Klimademo am 20.9. gehen. Das hat sie im Vorfeld nicht verheimlicht.
An unserer Schule wurden an dem betreffenden Freitag in der 5. und 6. anstelle des regulären Unterrichts Stunde Projekte zum Thema durchgeführt, damit auch die SuS, die nicht demonstrieren wollten, sich mit Klimaschutz befassen. Aber wer zur Demo wollte, hatte nicht mit Schwierigkeiten zu rechnen.

Nun hatte Lena an einem anderen Tag krankheitsbedingt gefehlt und dadurch einen Englisch-Test versäumt, den sie im Unterricht am 20.9. in der 3./4. Stunde nachschreiben sollte. Das hatte der Lehrer mit ihr besprochen.

Nach der 4. Stunde war genug Zeit, sich zum Demo-Treffpunkt zu begeben. Die Teilnahme am Unterricht in der 3. und 4. Stunde hat also die Teilnahme an der Demo bei keinem Schüler verhindert (es waren ja einige von unserer Schule dabei). 

Der Kollege hat (wenn ich ihn richtig verstanden habe) Lena vor der 3. Stunde noch gesehen, aber zu seinem Unterricht - und dem Test - ist sie nicht aufgetaucht, so dass er ihr eine 6 bzw. 00 Punkte für den Test eingetragen hat.
(Er hat wohl sogar ihre Klassenkameraden aufgefordert, Lena eine Nachricht zu schicken, damit sie doch noch kommen könnte.)

Lenas Eltern haben ihr im Nachhinein eine Entschuldigung unterschrieben, auf der aber kein Grund für das Fehlen genannt war. Diese Entschuldigung hat mein Kollege nicht anerkannt und ist bei seiner Testbewertung geblieben.

Jetzt möchten die Eltern mit ihm reden und erreichen, dass Lena eine neue Chance für das Schreiben des Tests bekommt.

Was meint ihr dazu? Und wie ist es rechtlich geregelt; weiß das jemand:   Muss man eine Unterschrift der Eltern als Entschuldigung akzeptieren, wenn (a) kein Grund angegeben ist und (b) das Kind offenbar seine geplante Abwesenheit auf eigenen Faust vorverlegt hat - also, auf deutsch: geschwänzt hat?  



Bundesland?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2019 17:15:29 geändert: 26.09.2019 17:20:36

Ich weiß nicht, wie es in eurem Bundesland geregelt ist. 
In Niedersachsen braucht ein Fehlen von 1-2 Tagen in der Entschuldigung keine Begründung. Viele Eltern schreiben sie zwar, ist aber nicht zwingend erforderlich. 
Wenn allerdings eine Klassenarbeit für den Tag angesetzt ist, kann der Lehrer drauf bestehen, evtl. sogar auf einem Attest.



Er sollneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2019 17:15:57

dabei bleiben! Sonst würde er Lügen und Betrug Vorschub leisten. 



Danke für die Antworten!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2019 17:34:35

Wir sind auch in Niedersachsen.  

Die Begründung ist bei Entschuldigungen also nicht vorgeschrieben... Aber ist hier eine Entschuldigung überhaupt angemessen? Wenn man schon vorher weiß, dass das Kind Unterricht versäumen wird, muss man dann nicht einen Antrag auf Beurlaubung stellen?   

 

Sonst würde er Lügen und Betrug Vorschub leisten

Das sehe ich ganz genauso. Wir haben als Lehrer ja auch einen Erziehungsauftrag (oder nicht?) und eine gewisse Vorbildfunktion.



In RPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2019 18:26:30

müssen bei versäumten Kursarbeiten grundsätzlich ärztl. Atteste vorgelegt werden.



Momentneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2019 18:30:36

Wenn ein Schüler erst einmal anwesend ist, genügt eine Entschuldigung der Eltern sicher nicht. Ist das Fehlen vorhersehbar (z.B. Artztermin), müssen sie eine Unterrichtsbefreiung beantragen, ansonsten muss sich die Schülerin im Sekretariat abmelden.

Ist ein verbindlicher Test angesagt und wird ohne Begründung (die nachträgliche Entschuldigung der Eltern zählt nicht! s.o.) versäumt, ist die Note ungenügend zu erteilen. Das ist die Rechtslage in Bayern.

Man sollte mal den Vater fragen, was sein Arbeitgeber sagen würde, wenn er einfach verschwindet.

rfalio



Aus meiner Sichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2019 22:12:09

ist das auch unerlaubtes Entfernen aus der Schule. Theoretisch hättet ihr die Polizei benachrichtigen müssen. Ihr habt ja die Aufsichtspflicht für die Schülerin.

Es gibt ein paar Grundsätze. Entschuldigt wird sich im Vorhinein.

Wenn es der Schülerin soo schlecht ging, hättet ihr die Eltern informieren müssen, dass sie sie abholen können. Stell dir mal vor, da passiert etwas auf dem Heimweg.

Wenn man die Schule vorzeitig verlässt, muss man sich abmelden.

Ich würde mich da auf gar keine Diskussion einlassen. Ich würde den Eltern ein paar Fragen stellen und dann wäre ich fertig.



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2019 07:07:34

für Eure Unterstützung!  



Sonst würde er Lügen und Betrug Vorschub leistenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2019 12:23:17

Der Beitrag war von mir... Was ist daraus gemacht worden???

Hab´ ich das Internet kaputt gemacht?



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