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Forum: "Verfall der Vergütung der Vertretungsstunden nach 6 Monaten?"

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Verfall der Vergütung der Vertretungsstunden nach 6 Monaten?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jonk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.09.2014 16:43:21

Hallo liebes 4-teacher-Forum,

ich bin nun schon seit über einem Jahr an einer neuen Schule und bisher habe ich (und alle anderen) nicht EINE Vertretungsstunde bezahlt bekommen, obwohl dabei einiges zusammen kam. Jetzt wurden wir auf Ende September vertröstet.

Heute habe ich gehört, dass Vertretungsstunden, die länger als 6 Monate her sind, sowieso nicht bezahlt werden. Bin Beamte, nicht Angestellte.
Stimmt das? Oh man, das wären mehrere hundert Euro...
Wenn dem so ist, gibt es dabei Ausnahmeregelungen? Die Trödeligkeit unseres Stundenplaners macht mich echt sauer!

Ich freue mich auf eure Antworten,
liebe Grüße,
jonk


......neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.09.2014 18:22:22

ich habe eine interessante seite gefunden:

http://www.herbert-huber.de/HH-Sonderschrift-privat.pdf

lies mal den abschnitt: 4.2.3Einjahresfrist und punkt 5.

vielleicht hilft es dir weiter!


Ich kenne es so:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.09.2014 21:04:19

Erst ab der 4. Vertretungsstunde wirst Du bezahlt. Alles darunter eben nicht.
Unsere Planer sehen zu, dass Vertretungsstunden unter 4 bleiben.
Wie die rechtliche Lage ist weiß ich aber nicht.


Danke!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jonk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.09.2014 22:24:21

Dass die Vertretungsstunden erst ab der 4ten ausgezahlt werden ist mir schon klar.

Der Beitrag von maria77 hat mir schon weiter geholfen. darin steht dass es bis zu 3 jahren später noch ausgezahlt werden kann. "Der Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung verjährt nach §
195 BGB in drei Jahren."

Ich weiß nur nicht, ob das überall gilt oder ob für NRW wieder andere Regelungen gelten. (Wie z.B. diese bekloppte Kostendämpfungspauschale von 300 € bei der Beihilfe in NRW)

Die angestellten Lehrer sind ja richtig gekniffen. Da verfällt es auf alle Fälle nach 6 Monaten... Das kann's echt nicht sein!

Danke erstmal für eure Antworten!
jonk


Ü-Stundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2014 07:28:20 geändert: 17.09.2014 07:40:14

Die Überstunden müssen per Formular abgerechnet werden - sonst gibt's keine Knete. Du musst die Überstundenbezahlung einfordern, von selbst werden die nicht vergütet.

Formular: Abrechnung Mehrarbeit - Das ist das grottigste Formular, das mir im Bereich der öffentlichen Verwaltung je begegnet ist. Das einzige Ziel dieses Formulares scheint es zu sein, es den Mitarbeitern im bereich Schule zu verleien, ihre angefallenen Überstunden abzurechnen.

Von der Mehrarbeitsregelung sind nicht betroffen Überschreitungen des regulären Wochenstundendeputats, wenn diese innerhalb zweier aufeinanderfolgender Schuljahres (Jahresfrist) ausgeglichen werden. Bsp.: Im ersten Halbjahr wird ein Kollege mit 26,5 WS eingeplant, obwohl er nur 25,5 WS abzuleisten hat. Kann ihm im zweiten Halbjahr diese eine, zusätzlich abgeleistete WS nicht zurückgegeben werden, wird die WS dem Mehrarbeitskonto gut geschrieben. Gehen wir davon aus, dass der Kollege im 2. Halbjahr nur seine regulären 25,5 WS abliefern muss, dann ergibt sich folgendes für die jahresbezogene Ü-Stundenermittlung:

1. Halbjahr +1 WS
2. Halbjahr 0 WS

Anrechenbare Überstunden bezogen auf das Schuljahr, die auf das Folgejahr auf das Deputat anzu rechenen sind, (1+0)*1/2.
Gutgeschrieben wird also eine halbe WS. Im Folgejahr kann der Kolleg nur mit 25,0 W eingeplant werden.

Da Du Beamtin bist hast Du erst ab der 3. Ü-Stunde im Monat Anspruch auf Ausgleich der Mehrarbeit durch Entgelt, da an Schulen der Ausgleich über Freizeit wie in anderen behörden nicht geregelt ist.

BTW Angestellte haben ab der ersten Stunde Mehrarbeit Anspruch auf Bezahlung. Tarifvertraglich gibt es keine entsprechende Regelung wie für die Beamten


bei uns.....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.09.2014 07:33:12

wird alle 3 monate abgerechnet. fällt ein lehrer längere zeit aus und man hat vertretung, können wir die stunden auch ansparen und in einem anderen schuljahr *abfeiern* (deputatskürzung bei weiterzahlung des gehalts).
klar muss man, wenn man die stunden abrechnet, durch dieses *nette* mau-formular, aber man bekommt übung .


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