ich habe die angegebene Seite besucht, den Text meinem Stellv. Schulleiter vorgelegt, und der hat recherchiert:
(ach so, ich bin in RLP)
der Landesunfallkasse ist es zwar recht, wenn Lehrer Schüler mitnehmen. Bei Unfällen nehmen sie aber anschließend den Dienstherrn in Regress.
Derselbe hat deshalb das Mitfahren von Schülern in Lehrerautos verboten.
Das zwingt uns dann in bestimmten Fällen zu Verrenkungen wie: Eltern fahren, Myriaden von Unterschriften zur Nichtklageerhebung im Fall von Unfällen werden geleistet ... ach, die Welt könnte so viel einfacher sein ...