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Forum: "Darf ich einen Schüler im Auto mitnehmen?"

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Darf ich einen Schüler im Auto mitnehmen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2011 18:36:19

Gibt's da ne Versicherungsklausel?
Meine Schulleitung wusste es auch nicht.

(Ich hoffe, die Rubrik ist einigermaßen okay.)


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2011 18:46:20

Generell täglich oder einmal zu einer Veranstaltung?

Für letzteres haben wir für die PKW-Beförderung durch Eltern zu einer Veranstaltung einen Vordruck, den wir dann verteilen und einsammeln.

Palim


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2011 18:48:10 geändert: 24.06.2011 19:08:31

Seite stammt aus RLP, dürfte aber überall ähnlich gelten.

Als mämnlicher Lehrer würde ich mich aber schwer hüten, 1 oder 2 halbwüchsige SchülerINNEN mitzunehmen...

http://www.ukrlp.de/versicherte/schuelerstudierende/private-kraftfahrzeuge-zum-schuelerbefoerderung.html

Und bei Grundschülern gäb es ja auch noch das Problem mit dem Kindersitz, oder??

Aber bei Schulfahrten gelten andere Regeln:
http://www.ndt.net/home/schulbusse/records/040621schulfahrten/040621schulfahrten.htm


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von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2011 19:11:41

danke.
Nein, ich will nur so'ne Transuse zum schulischen Vorstellungsgespräch in einer anderen Schule fahren.
*brummbrumm*


Dann würdeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2011 18:46:54

ich mir das vorsichtshalber von den Eltern der "Transuse" absegnen lassen.
Ich habe mal gelernt, man darf keine Schüler im privaten PKW einfach so mitnehmen.


Doch,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2011 18:52:20

man darf, siehe die Links weiter oben...
LG
klexel


So einfach ist das leider nicht,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.09.2011 16:04:34

ich habe die angegebene Seite besucht, den Text meinem Stellv. Schulleiter vorgelegt, und der hat recherchiert:
(ach so, ich bin in RLP)

der Landesunfallkasse ist es zwar recht, wenn Lehrer Schüler mitnehmen. Bei Unfällen nehmen sie aber anschließend den Dienstherrn in Regress.
Derselbe hat deshalb das Mitfahren von Schülern in Lehrerautos verboten.

Das zwingt uns dann in bestimmten Fällen zu Verrenkungen wie: Eltern fahren, Myriaden von Unterschriften zur Nichtklageerhebung im Fall von Unfällen werden geleistet ... ach, die Welt könnte so viel einfacher sein ...


Wiesoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.09.2011 16:17:54

es IST doch ganz einfach: Ein Lehrer nimmt keine Schüler mit. Fertig.
Hab ich noch nie gemacht und soviele Unterschriften könnte man mir auch gar nicht sammeln. Die moralische Verantwortung bleibt: Wenn was passiert, bin ich schuld, zumindest würde ich mich immer so fühlen. Das tue ich mir doch nicht freiwillig an.
Wie wäre es denn umgekehrt? Mein Kind fährt beim Lehrer mit, der baut einen Unfall, mein Kind wird schwer verletzt. Das bucht ihr nicht ab unter "kann ja mal passieren", oder?


Warum so kompliziertneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: luisa8 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.09.2011 17:49:25

Ich habe (auf Wunsch der Eltern)über Monate ein Kind im PW mitfahren lassen, weil die Familie wegen Hausumbau vorübergehend in einem andern Ort wohnte. Wenn die Eltern damit einverstanden sind, sehe ich da kein Problem. Oder sind wir denn in den USA!! Habe übrigens eine Versicherung für Mitfahrer.


Ich würde mich aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: beccikm Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.09.2011 19:19:01 geändert: 08.09.2011 19:31:09

an deiner Stelle mal erkundigen, ob deine Versicherung auch wirklich dann zahlt, wenn du auf der Fahrt zur Arbeit bist - es sich also um einen Wegeunfall handelt:

Versichert ist nicht nur die eigentliche Arbeit des Beschäftigten, sondern ebenso stehen unter Versicherungsschutz die Wege des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und von dieser zu seiner Wohnung, siehe § 8 II SGB VII. Der Weg in der Arbeitspause zur Wohnung, um das Mittagessen einzunehmen, und der Rückweg vom Mittagessen sind nach der Rechtsprechung in die versicherten Wege eingeschlossen

Quelle: http://www.wegeunfall.de/was-ist-ein-wegeunfall.htm

Aber wenn die Versicherung eine Klausel enthält, die das Mitnehmen von Schülern 'verbietet', wirst du zum Schluss noch selbst zur Kasse gebeten. Ein mögliches Szenario von vielen. Würd da lieber noch mal Erkundigungen einholen!

Vg


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