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Forum: "Abschlussfahrt - Busfahrt mit nur einer Lehrkraft?"

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Abschlussfahrt - Busfahrt mit nur einer Lehrkraft?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christine81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2013 18:07:22

Hallo,

unsere 10er (28 Schüler) fahren dieses Jahr im Mai nach Frankreich auf
Abschlussfahrt. Einer unserer Kollegen würde jedoch gerne in Frankreich
bleiben, da er dort 2 Tage später ein Ferienhaus gemietet hat.

Ist es erlaubt, dass nur ein Lehrer im Bus mit den Schülern zurückfährt?
Oder hat dann der andere Lehrer (in Frankreich) seine Aufsichtspflicht
verletzt?

Vielen Dank und Grüße,
Tine


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2013 18:11:48

dieses Arrangement vorher von der SL genehmigt wurde, hat er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Er hat dann ja keine Aufsicht.

Ich bin ja grundsätzlich IMMER für zwei Aufsichten, egal, bei was für einer Unternehmung.

Aber auf der Rückfahrt kann ja nicht mehr viel passieren, denn ihr werdet ja wohl nicht übernachten, noch ne Stadt besichtigen oder sonst irgendwelche Unterbrechungen außer Klopausen haben.

Von daher seh ich kein Problem. Aber eben nur mit Genehmigung.



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von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2013 19:11:24

klexel schon schrieb: hol dir den segen eines vorgesetzten, damit du aus dem schneider bist, wenn was schief geht.

viel wichtiger finde ich allerdings, ob du dir das zutraust und ein gutes gefühl zu der lerngruppe hast.

ich bin mal mit meiner damals vierten klasse allein für eine woche nach sylt gefahren - eltern und cheffin fanden das okay.
mit dem entsprechend pflegeleichten klientel würde ich das immer wieder machen.

unverzagt gegrüßt.


danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christine81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2013 19:16:12

danke!


Es gäbeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2013 11:12:50

vielleicht noch eine andere Option: Nimm jemand Engagiertes (Elternteil, Kollege/in, Freund/in) als dritte Aufsicht mit, dann fährst du auf jeden Fall gedeckt.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2013 20:51:51

Wenn dieses Arrangement vorher von der SL genehmigt wurde, hat er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Und was ist mit dem SL? Wenn der einen Schmarrn "genehmigt", gibt es da keine Folgelasten? Die Verantwortung ist doch nicht aus der Welt, sondern nur auf den SL abgewälzt. Ich finde, so einfach kann man es sich als Lehrer nicht machen und den SL dafür in Haftung nehmen. Wenn er ablehnt, wird er evtl. als Vorgesetzten-Arsch im Kollegium rubriziert, wenn er zustimmt, hat er evtl. die Arschkarte gezogen, wenn etwas passiert. Das Kollegialste wäre, der Kollege käme gar nicht auf eine solche Idee.


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2013 22:05:24 geändert: 15.01.2013 22:16:55

Offiziell sind ja zwei Lehrkräfte gar nicht vorgesehen. Das hatten wir ja schon ausgiebigst in einem anderen Forum festgestellt und bemängelt.
Nur waren wir uns da ziemlich einig, dass es riskant und fast schon unverantwortlich ist (je nach Fahrtziel und Altersstufe), alleine mit Schülern unterwegs zu sein, so dass fast immer um 2 Leute gebeten wird und dies auch genehmigt wird.

Folglich wäre eine 2. Lehrkraft als Begleitung eh nur als Kür anzusehen.

Aus dem niedersächsischen Schulrecht:
7.2
Schulfahrten müssen unter Mitwirkung einer Lehrkraft geplant und von einer Lehrkraft geleitet werden. Als Begleitpersonen kommen Lehrkräfte, Aufsichtsführende i. S. von § 62 Abs. 2 NSchG sowie mit Zustimmung der Schulleitung geeignete andere Personen in Betracht.

7.3
Bei Schulfahrten ohne Übernachtung ist grundsätzlich eine Lehrkraft je Klasse / Gruppe für die Aufsichtsführung ausreichend.


Da es hier nur um die Rückfahrt geht, wo die 2. Person nicht dabei ist, ist es auch keine Fahrt mit Übernachtung. Beide Lehrer können die Schüler in den Bus setzen, und los gehts, mit einem Lehrer.
Wo ist das Problem?? Für den Schulleiter??


Also ich weiß nicht, ob ich das machen würdeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2013 22:20:04

Aber ich habe schon schlimmere Dinge getan, finde es aus heutiger Sicht äußerst fahrlässig.

Aber zurück zum Thema:

Stell Dir folgenden Fall vor: Die Schüler haben sich am Vorabend heimlich einen hinter die Binde gekippt (dafür kann man einfach nicht seine Hand ins Feuer legen). Jetzt muss einer im Bus laufend K... äh sich übergeben. Der Busfahrer schmeißt den Schüler an der nächsten Raststätte raus. Dann kannst Du Dich teilen oder nicht ganz so dramatisch einer stolpert, bricht sich das Bein, Krankenwagen, Notarzt usw. Einer muss beim Schüler bleiben und einer mit dem Rest nach Hause fahren.

Ich finde, dass Dein Kollege da äußerst egoistisch denkt.


Wasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2013 22:26:18

man lieber machen würde und was erlaubt ist, sind mal wieder zwei Paar Schuhe.

Ich bin deiner Meinung, habe immer auf einer 2. Begleitung bestanden. Und das hat auch nichts mit der Länge der Fahrt zu tun, ob nun Rückfahrt aus Frankreich oder irgendwo 3 Stunden entfernt.

Mir ging es hier nur darum, bakunix klar zu machen, dass der schwarze Peter eben nicht beim SL liegt, weil rechtlich gesehen für die Fahrt ohne Übernachtung grundsätzlich nur eine Person vorgesehen ist.
Ausnahmen sind nur Fahrten mit 1. und 2. Klassen bzw. z.B. Mädchenklassen mit einem Lehrer oder Jungenklassen mit einer Lehrerin + Übernachtung. - alles gilt für Niedersachsen.


Obwohl ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kajakwolfi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2013 00:04:48

natürlich kleinere Ausflüge in der Umgebung auch schon sehr oft alleine gemacht habe würde ich das nicht mitmachen.

Es ist eben nicht so, dass die Schüler am Abfahrtsort in den Bus gesetzt werden und am Zielort wieder aussteigen. Es gibt auch Pausen auf Rastplätzen, Parkplätzen etc. Da entsteht die klassische Aufsichtssituation wieder, die ich hier sicherlich nicht weiter ausbreiten muss.

Ein weiterer Grund, weshalb ich zwei Leute für zwingend erforderlich halte und auch als SL darauf bestehen würde:

Wir haben bisher nur Notfälle bei Schülern ins Visier genommen.

Aaaaber:
Wer sagt denn, dass es nicht der verantwortliche Lehrer selbst ist, den der Norovirus oder ähnliche Lustigkeiten schlagartig aus den Latschen hebelt?
Dann geht es dir urplötzlich während der Fahrt super schlecht und du bist evtl. selbst ein Fall für den Arzt und nicht weiter reisefähig. Was dann?

Da hat auf einmal der Busfahrer die Aufsicht - im Sinne der Garantenstellung. Ob der das wohl gut findet?

Fazit: Nein - bitte keine derartigen Konstruktionen! Lieber ne dritte Person von vornherein mitnehmen.
Dann kann der Kollege seinen verdienten Urlaub am Zielort sofort antreten.


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