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Forum: "GKV oder PKV? Versicherungsdschungel macht mich noch wahnsinnig..."
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| GKV oder PKV? Versicherungsdschungel macht mich noch wahnsinnig... | | von: parricidaxxx
erstellt: 10.08.2011 19:58:23 |
Hallo!
Ich habe im Juli mein Referendariat abgeschlossen und habe das Glück, bereits ab September eine Festanstellung zu haben. Somit werde ich bald auf Probe verbeamtet und die Versicherungsfrage wird aktuell. Bislang war ich noch gesetzlich versichert.
Ich habe den Eindruck, dass um mich rum alle ohne langes Zögern in die PKV wechseln, sobald sie das Wort "Verbeamtung" nur hören. Ich scheue mich da etwas vor, weil ich nicht recht weiß, was da alles auf mich zukommt. Da ich ja nicht wieder zurückwechseln kann, ist das wohl eine Entscheidung fürs Leben und sollte daher wohl durchdacht sein.
Was mich beschäftigt:
Ich habe bis Anfang 2010 eine Psychotherapie gemacht, was ja wohl eines der Draufzahlgründe schlechthin ist. Ich gehe also davon aus, dass ich den Zuschlag von 30% mit Sicherheit zahlen muss. Bei meinem Mann verhält es sich genauso.
Meine Überlegung war: Warten, bis die 3 Jahre vorbei sind, die man uns rückwirkend nach ambulanter Behandlung fragt und dann erst unser "privates Glück" probieren.
Achja, Kinder haben wir keine und sind auch nicht geplant.
Und außerdem noch eine Frage: Wie zufrieden seid ihr mit der privaten Versicherung? Gibt es auch jemanden unter euch, der gerne wieder in die GKV wechseln würde? Wenn ja: Warum?
Jeder Tipp, jeder Erfahrungsbericht und jeder Hinweis ist mir willkommen, denn im Moment (nach einigen Gesprächen mit Versicherungsunternehmen) versteh ich kaum mehr was, bzw. fühle mich von denen sehr übers Ohr gehauen. Da geht es nie darum, vernünftig zu beraten, sondern immer nur darum, die eigene Versicherung besonders anzupreisen.
Viele liebe Grüße
Parricidaxxx |
| Zusatzversicherung | | von: missmarpel93
erstellt: 11.08.2011 07:31:17 geändert: 11.08.2011 08:00:38 |
Du benötigst eine private Zusatzversicherung, da wie schon gesagt die Beihilfe bei unverheirateten Kinderlosen 50% der Krankheitskosten übernimmt. Die private Zusatzversicherung deckt den Rest ab.
Bleibst Du in der GKV, bist Du demnächst ganz schnell freiwillig versichertes Mitglied und zahlst den Höchstbeitrag. Dein Dienstherr muss sich nur hälftig an deinen Krankenkassenbeiträgen beteiligen, wenn Du Angestellter bist. Du musst also die gesamte Versicherungssumme selbst aufbringen.
Im Krankheitsfall zahlt die Beihilfe nichts, da zunächst die GKV erstattungspflichtig ist. Hier steht das Sachleistungsprinzip (GKV) dem Erstattungsprinzip (PKV) gegenüber. Die GKV übernimmt zunächst die kosten für die anfallenden Sachleistungen gem. Regelkatalog. Erst danach greift das Erstattungsprinzip. Die regelkataloge der GKV und der Beihilfe sind allerdings mittlerweile fast identisch, so dass es nichts mehr zu erstatten gibt.
Für Beamte, auch auf Probe, macht es keinen Sinn in der GKV zu verweilen. Selbst wenn Du nicht auf Lebenszeit verbeamtet werden solltest und irgendwo im Angestelltenverhältnis beschäftigt wirst, ist das ein Grund in die GRV zurück zu wechseln. Die private Zusatzversicherung solltest Du in dem Moment aber nicht kündigen sondern höchstens ruhen lassen. man weißß nie was noch kommt.
Je nach Krankheitsvorgeschichte können sich die Beiträge für die private Zusatzsversicherung erhöhen. Die dadurch anfallenden Beträge sind aber verschwindend gering im Vergleich zum Höchstsatz bei der freiwilligen Versicherung in der GKV.
Wenn Du heiratest und ggf. Kinder bekommst, sinkt der anteil, den die Zusatzversicherung abdecken muss, da sich der Beihilfeanteil erhöht.
Verheiratet 55% und mit jedem Kind weitere 5%.
nachteil Familienangehörige (nicht erwerbstätiger Ehepartner und Kinder) sind nicht familienmitversichert. Die Kinder bedürfen einer eigenen Zusatzversicherung, wenn der Ehepartner ebenfalls privat versichert ist. ist der Partner in der GRV, können die Kinder über ihn krankenversichert werden und es entstehen keine zustzlichen Kosten. Bei der Beihilfe werden dir die Kinder aber angerechnet, auch wenn für sie das Sachleistungsprinzip der GKV gilt. |
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