der Beamtenstatus gewährt ein unkündbares Arbeitsverhältnis auf Lebenszeit, der Angestelltenstatus nicht unbedingt. Der Beamte erhält nach dem Erreichen der Dienstaltersgrenze eine Pension, der Angestellte eine Rente, die er selbst zur Hälfte finanzieren muss, ebenso wie die Krankenversicherung, die der Beamte nur freiwillig entrichtet.
Liebe Grüße vom alten Hauptschullehrer
mardy2