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Forum: "Sportnote nicht feststellbar (Hessen)"

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Sportnote nicht feststellbar (Hessen)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sternchen31 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2007 08:15:39

Hallo,

leider konnte ich auf dem Bildungsserver und in den Gesetzen nichts darüber finden, ob es eine gesetzliche Regelung in Hessen gibt,die festlegt, ab wann eine Note nicht feststellbar ist. Ich habe ein Kind (GS), das eine äußerst hohe Anzahl an Fehlstunden in Sport hat.

Herzlichen Dank für eure Hilfe!

sternchen31


Klar geregeltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2007 08:32:38 geändert: 13.04.2007 08:39:15

im Hess. Schulgesetz:

[url]http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/
HKM_Internet?rid=HKM/HKM_Internet/nav/dcd/
dcd50bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f%26_ic_uCon=
9d710bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f.htm&uid=
dcd50bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f[/url]

"Kultusministerium Hessen" eingeben:
Gestaltung des Schulverhältnisses, zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung § 73,4

Du hast als Sportlehrer jedoch die Pflicht, dir entweder Atteste eines Arztes vorlegen zu lassen (was das Kind von der Teilnahme befreit bzw. entschuldigt)oder sie zumindest ab entsprechender Fehlzeit einzufordern. Auch bei ständiger Entschuldigung mit fadenscheinigen Begründungen durch die Eltern kannst du ein ärztl. Attest verlangen.
Hat der Schüler / die Schülerin jedoch sein Fehlen selbst zu verantworten, ist die Leistung nicht feststellbar (das entscheidest du als Fachlehrer) und geht mit der Note 6 ins Zeugnis ein.


Herzlichen Dank!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sternchen31 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2007 08:49:05

Du hast mir sehr geholfen!


weil es michneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2007 13:52:09 geändert: 13.04.2007 13:54:43

auch interssiert hätte:
die lange url in kurzversion
http://www.4teachers.de/url/1274

bloß ist sie geerade nicht erreichbar (13.03.2007, 13:53)

dafyline


Noch nicht mal DAS klapptneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2007 15:38:06 geändert: 13.04.2007 15:39:40

beim Hessischen Kultusministerium!!!!
Über das Schritt für Schritt - Reinklicken geht es aber.
Ergänzung: Hat das Kind ein Attest, gilt es als "befreit" (so steht es dann auch im Zeugnis).
Hat es hingegen KEINE ärztliche Bescheinigung, schreibst du (n.f. = nicht feststellbar = Note) 6.

Wenn du ganz auf Nummer Sicher gehen willst, gibst du den Eltern das (notfalls)auch schriftlich, heftest dein Schreiben in die Schülerakte - und handelst am Jahresende konsequent!!!
Dann kann dir keiner an den Karren fahren, dann hast du absolut korrekt gehandelt! LG


@ veneziaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sternchen31 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2007 15:46:27

Herzlichen Dank!

So werde ich verfahren.
Herzliche Grüße
sternchen31


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