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Forum: "Petition zur Vereinheitlichung des Schulsystems "
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| @amann | | von: missmarpel93
erstellt: 07.11.2015 07:30:24 |
Nur weil die bezeichnung einer Schule von Bundesland zu Bundesland wechselt, ist es doch keine unterschiedliche Schulform.
Es gibt nur zwei Varianten, auf der einen Seite die klassische 4-gliedrige Schulorganisation mit FöS, HS,RS und Gy und auf der anderen seite die Ergänzung durch Schulformen des "längeren, gemeinsamen Lernens". Die gibt es in integrierter und kooperativer Form.
Der Wechsel innerhalb von Schulformen - also einer Hedwig-Schlosssteiner HS auf eine Bayrische ist unproblematisch. Der Wechsel von einem niedersächsischen GY zu einem bayrischen könnte schon Probleme mit sich bringen.
Der Wechsel von eier NRW-GeS nach Bayern ist aufgrund der nicht vorhandenen Schulform - egal ob GeS oder SekS - unmöglich. Ebenso der Wechsel von einer Berliner Oberschule, einer SH-Regionalschule oder einer Hamburger Stadtteilschule an eine bayrische Schulform des gleichen Typs. Folglich gibt es dann in BY eine Mittelschulzuweisung, die den Eltern aber nicht schmecken wird. Es ist also nur BY, das Bildungswege behindert.
Bei einem Umzug von BY nach NRW, haben die Eltern die Wahl, ob ihr Kind das eine Mittelschule besucht hat, auf die HS, eine Sekundarschule oder GeS wechselt. |
| Pädagogisch | | von: palim
erstellt: 07.11.2015 10:14:20 |
Mir graut vor einem einheitlichem Schulsystem in Deutschland. Dies würden ja Politiker beschließen, die einigen sich nicht auf das pädagogisch wertvollste System, sondern auf den kleinsten gemeinsamen Nenner und der erst vermutlich meilenweit weg vom Prädikat "pädagogisch wertvoll".
Was ist es denn jetzt?
Seit Jahren ist doch deutlich, dass die Vereinheitlichung quasi angestrebt oder vorbereitet wird.
Das dauert ein paar Jahre und geht unterschiedlich schnell, aber gleich welche Länderregierung am Ball ist, sind die Entscheidungen doch sehr nah beieinander.
Wer hier bei 4teachers mitliest, was in den Bundesländern passiert, kann es klar erkennen:
- keine Examen mehr, sondern Bachelor
- neue Kerncurrcicula, statt Zielen stehen Kompetenzen darin
- weniger Üben, mehr Anwenden ... und weil das nicht wirklich klappt, kehren jetzt viele Bundesländer zu einem Grundwortschatz zurück (MP, BY hat den ohnehin, Nds bereitet vor...)
- selbstständige HS gibt es kaum, stattdessen fast überall Schulen, die eine Verbindung aus HS+RS darstellen
- eigentlich wollten sehr viele Abi nach 12 Jahren am Gym und es wurde in vielen Ländern geändert. Das ist ein Punkt der nicht sooo eindeutig einheitlich ist, in Nds. kehrt man nun zu Abi nach 13 Jahren zurück, in den östlichen Ländern unvorstellbar
- alle Schulen werden inklusiv
- alle Schulen managen sich selbst ... und haben einen erheblichen Aufwand dafür
- statt schriftlichen Empfehlungen nach Klasse 4 gibt es nun in vielen Bundesländern Gespräche + Protokoll
... letztlich schreiben oder gucken doch alle voneinander ab.
Das ist vermutlich nicht das, was die Initiatoren der Petition im Sinn haben, aber für mich sind die Vereinheitlichungen seit Jahren deutlich.
Und ich glaube nicht, dass dabei PÄDAGOGISCHE Aspekte im Vordergrund stehen.
Palim |
| @lupenrein | | von: missmarpel93
erstellt: 08.11.2015 07:34:22 |
Es hat ja Gründe warum Aschaffenburger Kinder schon einmal zum Schulbesuch das Bundesland wechseln.
Die einzige sinnvolle Festlegung für ein bundeseinheitliches Schulsystem ist aus meiner Sicht die Festlegung verbindlicher Standards, was Schüler am Ende des 10. Schuljahres unabhängig von bestehenden Schulformen wissen und können müssen - oder wer mag - welche Kompetenzen sie in dieser Zeit erwerben sollen.
Die Schulen erhalten im Gegenzug vollkommene Freiheit, wie sie das erreichen und umsetzen wollen. Die Länder behalten vollkommene Freiheit bei der Organisation ihres jeweiligen Bildungssystems. Die nicht abzuschaffenden GY erhalten das alleinige Recht die AHR zu vergeben. Die Standards der GY sind an den Erfordernissen an die Studierfähigkeit in den Staatsexamensfächer auszurichten, da sie die einzigen sind, die die AHR als Grundvoraussetzung einfordern.
Der Rest des Systems - egal wie er heißen wird - wird als Sekundarschule (Schulform der SekI+II) zum MSA führen. Wer die Fachoberschulreife erhält, kann entweder in eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung wechseln. Wer den Qualifizierungsvermerk erhält wechselt in eine GOST der selben Schule, die ihn zur FHR (Fachhochschulreife) nach 12 Jahren führt.
Sollen sich die Hochschulen einen Kopf machen, wie mit einem bestandenen Bachelor-Studium einer Studienrichtung in einen Masterstudiengang einer anderen Studienrichtung gewechselt werden kann. Schulischer Seits kann man die Möglichkeit andenken, SuS, die den FOR-QQ erreichen, den Wechsel nach der 10 auf ein GY zu ermöglichen oder nach Bestehen der FHR an einer Sekundarschule in die Q1 eines GY zu wechseln - und ihre AHR so nach insgesamt 14 Jahren zu erreichen.
Die GY müssen im G8 geführt werden, wobei die SekI der GY ihre Abschlüsse nach dem 10. Schuljahr vergibt. die dreijährige GOSt wird auf zwei Jahre eingekürzt, die Einführungsphase /alte 11) fällt an GY in NRW wech.
Ob die Sekundarschulen kooperativ oder integrativ organisiert sind entscheidet alleinverantwortlich die jeweilige Schulkonferen vor Ort in Abstimmung mit der Gemeinde als Sachaufwandsträger, da diese für die Schulentwicklungsplanung zuständig ist. D.h. der Gemeinde wird ein Veto-Recht eingeräumt, sie kann den Beschluss der Schulkonferenz mit qualifizierter Mehrheit (75% der Gemeinderatsmitglieder, ähnlich den Regelungen zur Ernenenung von Schulleitern) zurückweisen. |
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