Dieser kleine Mauervorsprung an der Ecke des Hotels "Kaiserworth" in Goslar, dem ehemaligen Zunfthaus der Tuchmacher, war ein sog. "Stein des Anstoßes". Im Mittelalter herrschte die raue Sitte, dass hoffnungslos verschuldete Menschen ihre Schulden loswerden konnten, indem sie mit ihrem Hintern von anderen Bürgern (jeder der wollte, durfte dabei mitmachen) kräftig auf diesen Stein "gesetzt" wurden. Bei solch einem Vorgang wurde auch so manchem das Steißbein beschädigt. Diese Schuldner waren anschließend all ihrer Schulden ledig, aber auch ihrer Ehre, und taten gut daran, schleunigst die Stadt und die Umgegend zu verlassen.
Dieser kleine Mauervorsprung an der Ecke des Hotels "Kaiserworth" in Goslar, dem ehemaligen Zunfthaus der Tuchmacher, war ein sog. "Stein des Anstoßes". Im Mittelalter herrschte die raue Sitte, dass hoffnungslos verschuldete Menschen ihre Schulden loswerden konnten, indem sie mit ihrem Hintern von anderen Bürgern (jeder der wollte, durfte dabei mitmachen) kräftig auf diesen Stein "gesetzt" wurden. Bei solch einem Vorgang wurde auch so manchem das Steißbein beschädigt. Diese Schuldner waren anschließend all ihrer Schulden ledig, aber auch ihrer Ehre, und taten gut daran, schleunigst die Stadt und die Umgegend zu verlassen.
Der Pranger, Schandpfahl oder Kaak war ein Strafwerkzeug in Form einer Säule, eines Holzpfostens oder einer Plattform, an denen ein Bestrafter gefesselt und öffentlich vorgeführt wurde. Zunächst Folter-Werkzeug und Stätte der Prügelstrafe (Stäupen), erlangten Pranger ab dem 13. Jahrhundert weite Verbreitung zur Vollstreckung von Ehrenstrafen. Der Pranger diente den Städten auch als äußeres Zeichen der Gerichtsbarkeit. Hier ein Pranger vor dem Celler Rathaus von 1786
Der Pranger, Schandpfahl oder Kaak war ein Strafwerkzeug in Form einer Säule, eines Holzpfostens oder einer Plattform, an denen ein Bestrafter gefesselt und öffentlich vorgeführt wurde. Zunächst Folter-Werkzeug und Stätte der Prügelstrafe (Stäupen), erlangten Pranger ab dem 13. Jahrhundert weite Verbreitung zur Vollstreckung von Ehrenstrafen. Der Pranger diente den Städten auch als äußeres Zeichen der Gerichtsbarkeit. Hier ein Pranger vor dem Celler Rathaus von 1786