In einem Rewe-Lehrbuch von 1903 habe ich die Abbiludng eines Schecks der Reichsbank gefunden. Ich habe ihn eingesetzt, um ihn auf juristische und kaufmännische Bestandteile hin zu überprüfen. Dieses Vorgehen mag juristisch unhaltbar sein, aber bei einigermaßen interessierten Schülern kann sich ein recht nettes Unterrichtsgespräch entwickeln.
Ach so: Die Lehrkraft weiß natürlich davon zu berichten, dass der "weiße Check" der Barscheck, der "rote Chek" hingegen der Verrechnungsscheck war. |