Pünktlichkeit als Stützfunktion zählt zu den zentralen Kompetenzen der Berufsfähigkeit. Wer zu spät kommt, stört damit nachhaltig das Recht anderer Schüler/innen und der Lehrer/innen auf ungestörten Unterricht.
An unserer Förderschule in BW werden Zu-Spät-Kommer morgens notiert, dürfen erst zur 2. Stunde in den Unterricht und müssen ein Formblatt ausfüllen, wie sie es erreichen, künftig pünktlich zu sein.
Bei 3maligem Fehlen bekommen die Sorgeberechtigten das Formblatt. |