Die Rechtsprechung hat den "Spielraum für Mobber" deutlich enger gefasst. Hier eine knappe Definition zur plakativen Darstellung und zur Diskussionsanregung. Eine hervorragende Darstellung der Veränderung in der juristischen bewertung ist unter:
DER BETRIEB
Heft 9 vom 1. 3. 2002
Vizepräsident des LAG Thüringen Dr. Peter Wickler, Erfurt
"Wertorientierungen in Unternehmen
und gerichtlicher Mobbingschutz" zu finden (googeln)
1 Seite, zur Verfügung gestellt von mariapizza am 22.11.2006