Das Urheberschutzgesetz schützt das Gedankengut eines Menschen. So dürfen also Texte aus dem Internet nicht einfach kopiert und als "eigenes Gedankengut" verkauft werden.
An Hand von drei Originaltexten sollen die Teilnehmer den Inhalt (hier Artikelbeschreibungen von Amazon) in eigenen Worten wiedergeben.
2 Seiten, zur Verfügung gestellt von gevatter am 10.02.2008