Vor dem Besuch einer Gerichtsverhandlung sollen sich die Sch. über den Ablauf grob informieren und während der Verhandlung mitverfolgen, inwieweit der wirkliche Verlauf damit übereinstimmt. So werden Interesse und Aufnahmebereitschaft erhöht.
1 Seite, zur Verfügung gestellt von queenmumm am 20.02.2010