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Forum: "Smartphone-Pflicht für Lehrkräfte?"

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Smartphone-Pflicht für Lehrkräfte?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clair-de-lune Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.08.2024 15:22:10

Hallo alle
seit Schuljahresbeginn kann man sich bei uns nur noch per Zwei-Faktor-Authentifizierung in das digitale Klassenbuch (untis) einloggen. Dafür benötigt man ein Smartphone. Und das herkömmliche Klassenbuch wurde natürlich abgeschafft. Digital ist ja angeblich alles besser.
Ich habe aber kein Smartphone. Weil ich keines haben will, aus verschiedensten Gründen.
Kann die Schulleitung oder die BezReg mich dazu zwingen/von mir verlangen, mir ein privates Smartphone anzuschaffen und dieses (mit all seinen Daten wie z. B. Standort, Bewegungen... und seinen Kosten wie Strom, SIM-Karte usw) für schulische Zwecke zu verwenden?
Welche Rechtsquelle gibt da Aufschluss? ADO? BASS?...Das Schulrecht ist so umfangreich, da suche ich ewig.
Bin für jede Antwort dankbar
Clair



Nicht smartneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.08.2024 15:52:58

geht es wahrscheinlich auch. Ich nutze jedenfalls zur 2-Faktor-Identifizierung  bei Paypal und Co. eines meiner steinalten Samsung-Klapphandys. Es sei denn das läuft über eine App...

Oha, was bin ich froh, dass ich vor der Einführung des digitalen Klassenbuches in Pension gegangen bin. Wir hatten das schon zum Ausprobieren, ohne 2-Faktor-Gedöns. Problem war, dass alle das auf ihren privaten Smartphones hatten, eigentlich nicht zulässig, wenn sich da auch Whatsapp und Co. tummeln. Ich hätte das über das (gar nicht so schlechte) Dienst-Convertible machen müssen. Bis das hochgefahren war, wenn denn WLAN funktionierte, war die Stunde rum.

Sorry, dass ich nichts Sunstantielleres beitragen kann..



@clairneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.08.2024 16:39:57

Also bei uns wurde strikt verboten, irgendwelche dienstlichen Belange mit privaten Geräten durchzuführen. Rein rechtlich kannst du da datenschutztechnisch in Teufels Küche kommen (eigentlich darfst du ja nicht einmal Notenlisten o.Ä. zu Hause auf deinem privaten PC liegen haben). Wenn also dein Dienstherr von dir die Nutzung einer App verlangt, muss er dir auch ein Gerät stellen, mit dem du das erledigen kannst. In unserem Fall wurden für alle Lehrkräfte Tablets zur Verfügung gestellt. Ich würde für sowas immer die Schulleitung nach Infos fragen, zumindest die zuständigen Stellen muss sie kennen.



Man kann Dich nicht zwingen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.08.2024 14:22:01 geändert: 24.08.2024 14:25:01

ein privates Gerät, egal, ob Mobiltelefon, Laptop, PC... für dienstliche Zweck zu nutzen. Wenn das gewollt ist, muß Dir der Dienstherr/die Schule ein Dienstgerät zur Verfügung stellen. 

Wie janne60 auch schon hier geschrieben hat, würde ich mich an Deiner Stelle schon aus datenschutzrechtlichen Gründen weigern, mein privates Gerät für dienstliche Belange zu nutzen.

Im Zweifel wende Dich an den (Haupt)Personalrat. Der kann Dir auch die rechtlichen Grundlagen nennen.

LG und viel Erfolg   

Hesse



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