Hallo,
darf die Schule ein Kind sitzenbleiben lassen, ohne vorher einen Förderplan erstellt zu haben gemäß § 59 Abs. 2 des Schulgesetzes (Berlin, Gymnasium)? Online steht, dass dieser Pflicht ist, allerdings frage ich mich, ob diese Information aktuell ist und was passiert, wenn kein Förderplan erstellt wurde.
Liebe Grüße