Schau mal hier nach:
http://www.4teachers.de/url/5360:
Frage r0170:
Fehlender Abzug: Ein Abzug fehlt im Chemie-Übungsraum (nicht bemängelt bei Begehung). Wie muss ich mich verhalten?
Antwort:
Das Nicht-Vorhandensein eines Abzugs im Übungsraum muss nicht als Mangel angesehen werden. In diesem Fall muss gewährleistet sein, dass in der Schule die entsprechenden Beschränkungen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen / Zubereitungen eingehalten werden.
Es können keine Versuche durchgeführt werden, für die der Abzug erforderlich oder angebracht ist.
Quelle:
RISU-NRW II-1.1
Da die antort aus der RISU erfolgt, hat dein SL die rechtlich bindende Antwort!