Ich kenne die Bestimmungen in Bayern nicht. In SH ist es so, dass in der Nachprüfung alle Themen des Schuljahres vorkommen sollen. Schließlich soll die/der S. beweisen, dass der Stoff aufgearbeitet wurde. Es gibt eine schriftliche und eine mündliche Prüfung, entworfen vom Fachlehrer. Die schriftliche Prüfung wird zunächst vom Fachlehrer, dann von einem Zweitkorrektor korrigiert. Bei der mündlichen Prüfung prüft der Fachlehrer, ein Kollege protokolliert. Gemeinsam bilden sie dann die Note.