unter
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Latinum können zuerkannt und bescheinigt werden, wenn die Dauer und die
Leistungsbewertung des entsprechenden Unterrichtes wie folgt nachgewiesen ist.
Lateinunterricht
* seit der Jahrgangsstufe 5 und mindestens die Note „ausreichend“ am Ende der Mittelstufe
des Gymnasiums oder der IGS, hier in einem Kurs, der auf den gymnasialen Bildungsgang
ausgerichtet ist,
* seit dem Beginn der zweiten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 6 oder 7) und mindestens
* fünf Punkte am Ende der Einführungsphase,
seit dem Beginn der dritten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 8 oder 9) und mindestens
fünf Punkte am Ende der Qualifikationsphase,
* seit Eintritt in die gymnasiale Oberstufe mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden
und mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung im Lateinischen als drittem oder viertem
Abiturprüfungsfach.