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Forum: "Latinum"

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Latinumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: arcor Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2007 15:49:43 geändert: 23.06.2007 17:42:49

Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Ich habe gehört, dass es eine neue Regelung bei der Notengebung geben soll, nach der man eine positive Klassenarbeit geschrieben haben muss, um das Latinum am Ende der 11. Klasse erhalten zu können. Dabei zählt angeblich die mündliche Mitarbeit nicht mehr, sondern es kommt lediglich auf die schriftlichen Noten an. Gibt es in Hessen eine Vorschrift, die das regelt, oder liegt es im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft, wie man sich hinsichtlich der Notengebung entscheidet?
Bin schon sehr gespannt auf eure Antwort.
Ist so etwas möglich? Und wo könnte man das nachlesen?

Arcor


Schau doch mal nachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2007 20:47:39

unter
http://www.schulrecht.hessen.de

Latinum können zuerkannt und bescheinigt werden, wenn die Dauer und die
Leistungsbewertung des entsprechenden Unterrichtes wie folgt nachgewiesen ist.

Lateinunterricht

* seit der Jahrgangsstufe 5 und mindestens die Note „ausreichend“ am Ende der Mittelstufe
des Gymnasiums oder der IGS, hier in einem Kurs, der auf den gymnasialen Bildungsgang
ausgerichtet ist,
* seit dem Beginn der zweiten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 6 oder 7) und mindestens
* fünf Punkte am Ende der Einführungsphase,
seit dem Beginn der dritten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 8 oder 9) und mindestens
fünf Punkte am Ende der Qualifikationsphase,
* seit Eintritt in die gymnasiale Oberstufe mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden
und mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung im Lateinischen als drittem oder viertem
Abiturprüfungsfach.


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