|
Forum: "Bewertungsschlüssel Leistungsnachweis Hessen"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
 | Bewertungsschlüssel Leistungsnachweis Hessen |  | von: nachfrager

erstellt: 11.06.2014 17:55:47 |
Guten Tag,
folgender Sachverhalt hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht und mich dazu bewogen mich hier anzumelden.
Sachverhalt:
Mathearbeit - Grundschule hessen -3.te Klasse...
mögl.Punktzahl: 20
erreichte Punktzahl: 19
Note: glatte 2
(18Punkte 2-, 17=3+ ,16=3,15=3- ,14=4+,13=4,12=4-usw...)
Eine linear nachvollziehbare Verteilung der Punkte ist nicht erkennbar, da die Noten 5 + 6 einen Bereich von 10Punkten abdecken)
Laut verschienden Bewertungsschlüsseln aus dem Netz -gibt es bei 100 - 95 % eine 1 ....
19erreichte Pukte =95% wären eine 1....
Ich würde gerne wissen -WO - geregelt ist, wie die Punkte bzw. die Leistung in der Grundschule zu bewerten ist.Im HSchG und in deren Rechtsverordnung kann ich keine Vorgabe / Empfehlung finden.
Vielen Danke für die Antworten..
p.s. mit der Lehrerin zu reden hat nix gebracht , weil Diese argumentiert , sie würde individuell (willkürlich??) beurteilen.
Möchte gerne Rechtssicherheit erlesen...
Danke
|
 | Hallo |  | von: vg82

erstellt: 11.06.2014 18:39:24 geändert: 11.06.2014 18:50:26 |
Nachfrager,
ich kann zwar nicht für Hessen sprechen, da ich in Niedersachsen tätig bin, aber von der Punkteverteilung ein wenig berichten.
In Niedersachsen bestimmt die Fachkonferenz des jeweiligen Faches, welcher Bewertungsschlüssel verwendet wird. Das kann dazu führen, dass Schulen sehr unterschiedlich bewerten. Wir haben auch einen eher strengen Bewertungsschlüssel, d.h. bei deinem Beispiel von 20 Punkten wäre bei uns 19 Punkte eine 1-, ab 18(,5) wäre es schon eine 2.
Einige Schulen haben generell ab 98% eine 2, das würde mit deinem Beispiel übereinstimmen.
Viele Schulen haben die "50%"-Grenze, d.h. wenn weniger als 50 Prozent richtig sind, ist es eine 5. Das wären in deinem Fall bei 10 Punkten eine 4-, darunter eine 5.
Den Bewertungsschlüssel könntest du erfragen in der Schule.
Für mich stellt sich folgende Frage: War es eine sehr wichtige Arbeit?
Es klingt so, als würdest du dich über die Note sehr aufregen. Stimmt das und wenn ja, wieso?
Ich arbeite auch an einer Grundschule, die eher streng bewertet. Wir bekommen regelmäßig die Rückmeldung, dass unsere Noten reell sind und wir diese nicht verschenken, wie teilweise andere Schulen in der Umgebung, wo die Kinder beim Übertritt in die weiterführende Schule erst einmal 2 Noten absacken...
Ich gehe davon aus, dass es in Hessen (wie in Niedersachsen) keine einheitlichen Regelungen gibt.
|
 | generell gilt |  | von: fruusch

erstellt: 11.06.2014 20:07:34 |
dass Noten keiner linearen Skala folgen, da es sog. "kategorisierende Werte" sind. D.h im Klartext, dass die Punkteverteilung alles andere als linear verläuft.
Orientieren wir uns mal an den Wortbedeutungen der Noten:
1 "sehr gut", wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
2 "gut", wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3 "befriedigend", wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
4 "ausreichend", wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5 "mangelhaft", wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6 "ungenügend", wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Wie kann ich jetzt mit Punkten abbilden, wie ich die Schüler in diese Kategorien einteile? Wo beginnt jetzt die "1", wo hört die "2" auf? Das ist von Arbeit zu Arbeit, von Lehrer zu Lehrer, von Fachkonferenz zu Fachkonferenz, von Schule zu Schule, von Schulart zu Schulart, von Region zu Region verschieden. Wir bei uns an der Schule (Gym RLP) haben jedenfalls kaum Regelungen für der Benotung, die über das Schulgesetz hinausgehen.
Ein übliches Schema lautet aber, dass die "4-" irgendwo zwischen 40% und 50% der erreichbaren Punktzahl liegt. Darüber und darunter kann man - muss man aber nicht - die Verteilung mehr oder weniger linear gestalten. Die genaue Regelung für Hessen kenne ich zwar nicht, aber das ist eigentlich ein Konsensus, der in so gut wie allen Bundesländern gilt.
P.S.: Die Tatsache, dass Noten keinen Zahlenwert, sondern eine Kategorie darstellen, macht den allseits so beliebten Notendurchschnitt übrigens zu einer mathematischen Lachnummer - ebenso, wie wenn ich den Durchschnitt aus Rot, Grün, Blau und Gelb berechnen wollte und auf das Ergebnis "Rot,5" kommen würde. |
 Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|