liebe jamjam, da würd ich lieber keine falschen erwartungen wecken! Besonders in der angesprochenen Altergruppe und Schulstufe.
Bisher ist im sog. Legasthenie-Erlass (von 1979!)für niedersachsen dyskalkulie gar nicht inbegriffen. die neue Erlass-Vorlage (download hier http://www.paedboutique.de/lrs-niedersachsen.htm) sieht vor, Dyskalkulie ebenfalls anzuerkennen.
Mit dem neuen Erlass, der wohl noch in diesem Jahr gültig wird und wahrscheinlich nicht mehr stark von der Vorlage abweichen wird, kommt einiges auf die Schulen zu. Und zwar für alle Schulstufen bis Klasse 10. Fördermaßnahmen, differenzierte Klassenarbeiten! und andere Neuerung stehen an. Wie das alles personell und organisatorisch zu bewältigen ist, naja das steht nicht im Erlass.
Aber zurück zu deiner Frage. Dyskalkulie wird auch im neuen Erlass anders gehandhabt als Legasthenie. In Bezug auf die Leistungsbewertung kann nur in der Grundschule von den Grundsätzen der Bewertung abgewichen werden, bei LRS bis Klasse 10 (vorher Beschluss Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit!).
Abgesehen von der Anerkennung einer Dsykalkulie stellt sich auch die Frage der Therapie. Und da wird es in der Klasse 11 schon schwierig noch am grundlegenden Aufbau des Zahlensystems zu arbeiten... Du kannst dich aber mal bei Therapeuten erkundigen (z.B. in Bad Fallingbostel, Drakenburg). Hier ist eine Liste von Therapeuten (http://www.legasthenieverband.com/legasthen/trainer/), die nach der AFS-Methode arbeiten (die meisten auch mit rechenschwachen Kindern). Das ist ein endloses Thema, das wg des anstehenden neuen Erlasses wieder ins Blick- und Arbeitsfeld rücken wird.