Eine Frage an alle Sportlehrer, die auch schwimmen gehen:
Was sagt der Erlass:
Müssen die Eltern eine Schwimmerlaubnis unterschreiben? Reicht es, wenn mir die Kinder (Kl.4-6) sagen, welches Abzeichen sie haben bzw. ob sie Schwimmer oder Nichtschwimmer sind, oder lasst ihr euch die Ausweise zeigen oder lasst ihr euch das schriftlich von den Eltern bestätigen?
Ich möchte mich korrekt verhalten, denn ich denke, dass wir beim Schwimmunterricht sowieso mit einem Fuß "im Gefängnis" stehen. Wie seht ihr das?
Ich stoße an meiner Schule auf Unverständnis, da ich mich gern rechtlich absichern möchte und werde als pingelig bezeichnet.