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Forum: "Aufsicht im Schwimmunterricht"
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 | Aufsicht im Schwimmunterricht |  | von: waldrach

erstellt: 07.08.2011 18:42:27 |
Hallo,
habe mal eine dringende Frage.
An unserer Schule (GS in RLP) haben die 2. bis 4. Klassen eine Stunde Schwimmen pro Woche (ein Becken für alle, wird dann immer mit ner Schnur abgetrennt).
So, nun das Problem: ich bin die einzige Lehrkraft, die den Unterricht "offiziell" leiten darf, sprich den Rettungsschwimmschein hat.
Jetzt haben wir die neuen Stundenpläne bekommen und andere Kollegen sind für den Schwimmunterricht ihrer Klasse eingeteilt und als 2. Person eine FSJlerin!!!
Ist das rechtens??? Was ist wenn da was passiert???
Im Prinzip müsste man dann das Becken abgrenzen und alle Kinder dürften nur im Nichtschwimmerbereich schwimmen oder? Mir wurde auch als Hilfe die FSJlerin zugeteilt (auch in einer 2.Klasse mit mehr als 15 Nichtschwimmern!. Selbst ich fühle mich dabei nicht wohl: sie darf ja auf keinen Fall die Schwimmer beaufsichtigen, aber den Nichtschwimmern das Schwimmen beizubringen trau ich ihr ehrlich gesagt auch nicht zu (bei so einer großen Anzahl).
Eine Kollegin meinte, wir sollten uns unter diesen Umständen weigern, Schwimmunterricht zu erteilen, aber dann leiden wieder nur die Kinder darunter, die den Schwimmunterricht lieben.
Kennt sich jemand da genauer aus, besonders mit der Hilfe von FSJlern!?!?!
Abgesehen davon lief es bisher immer so ab, dass wir die Gruppen in Schwimmer und nichtschwimmer aufgeteilt haben und jeder dann auch für seine kleine Gruppe die zeugnisnoten und formulierungen gemacht hat. Wie soll ich die Schwimmer oder Nichtschwimmer denn benoten, wenn ich sie nicht beaufsichtige? (wobei das das geringste Problem in der ganzen Situation ist).
Vielen Dank für eure Hilfe!
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 | Bayern |  | von: volleythomas

erstellt: 07.08.2011 21:03:38 geändert: 07.08.2011 21:07:19 |
Bei uns gilt, dass jede Aufsichtsperson am Becken mindestens das DRSA Bronze vorweisen muss, ansonsten ist eine Beaufsichtigung nicht zulässig. Eltern ohne Schein dürfen zB das Umziehen beaufsichtigen, dann aber nicht mehr als Aufsichten eingesetzt werden.
Ich verweise auf den Fall im Hallenbad in Schongau vor ca zwei oder drei Jahren mit dem entsprechenden Forum hier.:
http://www.4teachers.de/?action=showtopic&dir_id=668207&topic_id=19674
Th
P.S.: Besonders der Eintrag von joqui auf Seite 5 oder so ist für solche Fälle interessant - da geht es nämlich um die Verurteilung der Lehrkraft. |
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