|
Forum: "Keine Sportsachen - wie ist die Rechtslage?"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Keine Sportsachen - wie ist die Rechtslage? | | von: judeldu
erstellt: 11.04.2014 15:19:01 |
Hallo zusammen,
ich unterrichte derzeit an einer Grundschule Sport (1. bis 4. Klasse, "normaler Regelunterricht"), bin allerdings kein Sportlehrer, sondern Trainer (C-Lizenz). Natürlich vergessen immer wieder SuS ihre Sportsachen.
Die Frage hört sich vielleicht für Sportlehrer etwas schräg an, aber derzeit frage ich mich, warum man eigentlich das Mitmachen ohne Sportzeugs grundsätzlich verbietet.
Kommt das nicht ganz drauf an, was in der jeweiligen Sportstunde gemacht wird?
1. Schuhe
Viele Sportarten kann man barfuß wunderbar machen. Neulich haben wir getanzt und die SuS haben mich sogar gebeten, die Schuhe ausziehen zu dürfen. Ich sah darin kein Problem, denn ich bewege mich selbst sogar lieber barfuß oder auf Socken (Ich habe 24 Jahre lang Kampfsport gemacht).
Natürlich müssen z.B. bei Fußball oder Basketball Schuhe getragen werden. Es sei denn, alle sind barfuß. Imo ist die Verletzungsgefahr ohne Schuhe sogar oft kleiner. Ich bin z.B. barfuß noch nie umgeknickt, meine 3 Außenbänderrisse habe ich mir dagegen mit Schuhen zugezogen.
2. Kleidung
Die SuS spielen auf dem Schulhof alle möglichen Ballspiele in ihren normalen Sachen. Fußball und Basketball kann man auch ohne weiteres in Jeans spielen.
3. Rechtliche Perspektive / Versicherungstechnik
Gibt es eigentlich irgendwo eine verbindliche Vorschrift darüber? Würde sich irgendeine Kranken- oder Unfallversicherung weigern zu zahlen, wenn ein Schüler sich im Unterricht verletzt und keine Schuhe anhatte? Man kann sich hier Fälle vorstellen, in denen es irrelevant ist, ob Schuhe getragen werden, aber natürlich auch gegenteilige Fälle.
Meine Frage zielt darauf ab, dass ich gerne eine Rechtssicherheit hätte. Außerdem würde ich mich über Eure Meinungen zu dem Thema freuen, einfach um meine Perspektive zu erweitern.
Viele Grüße,
Judeldu
|
| Es ist üblich, | | von: silberfleck
erstellt: 11.04.2014 17:51:45 geändert: 11.04.2014 17:56:26 |
dass Sporthallen nur mit Hallenschuhen betreten werden dürfen, damit die Böden nicht unnötig verschmutzen.
Sicher ist es möglich bei bestimmten Sportarten auf das Tragen von Sportschuhen zu verzichten.
Aus hygienischen Gründen finde ich es aber unverzichtbar, dass zum Sport die Kleidung gewechselt wird, da man in der Regel beim Sportunterricht mehr schwitzt.
Rechtliche Grundlagen habe ich so auf Anhieb nicht gefunden.
Obwohl ja praktisch alle Sporthallen mit Duschen ausgestattet sind, werden diese beim Schulsport praktisch nie genutzt, da die Zeit zum Duschen eigentlich immer fehlt.
Der Kleidungswechsel ist leider nur "die halbe Miete".
Und so riecht man in vielen Schulen schon von weitem, wer gerade Sportunterricht hatte.
P.S. "Normale socken" rutschen auf Hallenböden und sind daher eine Unfallgefahr.
schau doch mal hier:
http://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/praevention_in_nrw/praevention_nrw_39.pdf
oder
http://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Sonderschriften/S_54.pdf |
| Zuständig | | von: klexel
erstellt: 11.04.2014 18:11:47 geändert: 11.04.2014 18:20:03 |
für Versicherungsfragen ist ja immer der GUV, der Gemeindeunfallverband. Wenn du den googelst in Verbindung mit 'Sportkleidung', findest du immer die Regelungen.
Zu finden sind da immer die Hinweise..
> dass die Kleidung nicht so weit sein darf, damit man sinnvoll und sicher Hilfestellung geben kann
> kein Schmuck getragen werden darf und Ohrstecker abgeklebt werden müssen wg. Unfallgefahr
> keine Joggingschuhe getragen werden sollen, sondern ausgewiesene Hallenschuhe
> BrillenträgerInnen eine Sportbrille tragen müssen (wer macht das schon?)
> lange Haare müssen zusammengebunden werden
Für Hamburg:
https://www.uk-nord.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/Schulsport_in_HH_aber_sicher.pdf
Der Aspekt mit der weiten Kleidung fehlt hier allerdings. In anderen BL findet man ihn.
Inwieweit es bei einem Unfall Probleme mit dem GUV geben könnte, wenn man diese Vorgaben nicht einhält, weiß ich nicht.
|
| Hauptfach Sport - Ein Pladoyer | | von: rojiblanco
erstellt: 12.04.2014 10:01:17 geändert: 12.04.2014 10:03:03 |
indidi schrieb:
Ich finde klare Regeln im Bezug auf Sportkleidung/Schuhe sowohl aus hygienischer als auch aus pädagogischer Sicht unumgänglich.
Finde das als Ziel und Utopie-Vorstellung super, würde ich aber darauf beharren, könnte ich KEINE einzige Sportstunde mit 3/4 der SuS durchziehen.
Dann lieber einen in Jeans, eine im Pullover, zwei ohne Schuhe und alle ohne Duschen und Kleidungswechsel...
Insb. an Schulformen wie Gesamt- oder Hauptschulen und insb. an den Randstunde am Ende des Tages.
Thema Unfallgefahr...
Nichts gegen den Kollegen, der den Thread eröffnet hat, er/sie ist sicherlich ein vorbildlicher Sportunterrichter.
Die größte Gefahr für SuS jedoch ist der Umstand, wenn Fachfremde (ein Trainer-/Übungsschein ist etwas gänzlich anderes! - aber immerhin besser als nichts!) Sport unterrichten.
Sport ist kein "Nebenfach" und auch kein "einfaches" Fach, schon gar nicht, wenn es anspruchsvoll und mit Mehrwert gehalten werden soll.
Warum Schulleitungen immer zu erst in Sport auf die Idee kommen, "Ach das kann schon jeder, ist ja nur Beschäftigung", erschließt sich mir nicht.
Daher ist die Frage nach Verunfallung, etc. ja verständlich und auch nicht falsch, aber es gibt andere Tücken im Sportunterricht, die mglw. gravierendere Auswirkungen auf die SuS und das Schulklima haben, als z.B. Verletzungen. |
| DGUV | | von: volleythomas
erstellt: 12.04.2014 10:49:28 geändert: 12.04.2014 10:52:46 |
Hier findet man eine "verbindliche" Checkliste für den Sportunterricht: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8048.pdf
Besonders beachtenswert der erste Punkt bei Sportkleidung...
Bitte vergesst nicht, dass bei Verstößen gegen solche Auflagen der GUV durchaus die Zahlung entsprechender Leistungen verweigert bzw es nicht nur grob fahrlässig ist, sich nicht daran zu halten.
Schüler ohne Sportkleidung nehmen bei mir nicht am Unterricht teil, sondern bekommen zusätzliche Aufgaben - Regelkunde oder Vorschriften abschreiben zu lassen ist dabei durchaus sinnvoll, weil es den Schülern zeigt, dass man sich die Regelungen nicht ausgedacht hat, sondern diese verbindlich existieren.
Th |
| @volleythomas | | von: klexel
erstellt: 12.04.2014 11:52:48 geändert: 12.04.2014 11:59:02 |
Dieser von dir erwähnte 1. Punkt zur Kleidung ist hier ja sehr allgemein gehalten und weit interpretierbar.
Die Lehrkraft und auch die Schülerinnen und Schüler tragen geeignete Sportkleidung und Sportschuhe.
Irgendwo hatte ich eben auch den Hinweis gelesen, dass es z.B. keine weiten Schlabberhemden oder -hosen sein dürfen, damit eine sichere Hilfestellung bei bestimmten Übungen gewährleistet ist.
Ich hatte ja weiter oben auch schon den Link zum GUV gesetzt, aber der drückt sich halt sehr allgemein aus. Da gibt es andere Vorschriften, die etwas genauer sind, z.B.
http://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/sicherheits_und_gesundheitsfoerderung/pdf/Erlass-Sicherheitsfoerderung_im_Schulsport.pdf Punkt 2.1 |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|