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Forum: "Spielmaterial selbst bauen... rechtlich zulässig?"

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Spielmaterial selbst bauen... rechtlich zulässig?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ludorie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2016 17:34:38

Liebe Kolleginnen und Kollegen,ich werden dieses Schuljahr die Sportart Jugger unterrichten. Da ein Satz Pompfen, so heißen die zum Spiel benötigten Sportgeräte, sehr teuer sind, sollte ich diese gern selbst bauen, bzw. dies gemeinsam mit den SuS tun. Jetzt hat mich ein Kollege darauf hingewiesen, dass dies evtl. gar nicht erlaubt sei. Da ich bereits im Voraus einen alternativen Plan hatte, hat mich diese Info nicht ganz aus der Bahn geworfen. Auf der anderen Seite machen gerade die "Pompfen" genannten Spielgeräte einen großen Reiz bei dieser Sportart aus.Meine Frage an euch ist jetzt, vor allem an die in Berlin/Brandenburg unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen, wo im Schulgesetz (Verwaltungsvorschriften/ Ausführungsvorschriften/ Verordnungen / ...) dies genau geregelt ist?Meine zweite Frage ist, ob eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten die verwendung von gemeinsam gefertigten Sportgeräten zulässig macht?Vielen Dank fürs durchlesen bis hierher! =)Paule


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von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2016 18:04:01

da musste ich mich doch eben flugs einlesen, was das überhaupt ist, Jugger und Pompfen 

Dabei fiel mir auf, dass es etliche Seiten gibt, die von Jugger-Projekten an Schulen berichten und im selben Atemzug Bauanleitungen für die Pompfen nennen. Insofern scheinen mir deine Bedenken unbegründet. Vielleicht zielte der Hinweis deines Kollegen eher auf den Namen des Spiels? So wie Memory, das ist eine geschützte Marke und ein selbsterstelltes "Kartenumdrehspiel" darf sich nicht so nennen. Der Name dieser Sportart ansich ist aber ebensowenig geschützt wie das Wort Fußball.

Aber vielleicht findet ja jemand tatsächlich dazu eine Rechtsgrundlage (ich wüsste allerdings nicht, wo man die suchen müsste)

Wie auch immer, wünsche dir viel Spaß bei deinem Projekt! 



In schulischen Gesetzlichkeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2016 20:03:36

wirst du wohl nichts finden. Ich denke da geht es eher um urheberrechtliche Dinge und die regelt das Wirtschaftsrecht. Wenn Du ganz unsicher bist, sprich mit deinem Schulleiter bzw. frag im Schulamt nach.



TÜV und Co...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ludorie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2016 20:09:27 geändert: 15.09.2016 20:10:53

Hallo janne60, Hallo caldeirao, vielen Dank schonmal für eure Rückmeldungen. Ich werde gleich morgen meine Schulleiterin daraufhin ansprechen. Meine Befürchtungen gingen auch ein Bisschen in Richtung Verletzungsgefahr, Versicherung etc., da die Pompfen ja dazu genutzt werden in gegenseitigen Kontakt zu treten. ;)


Nach meinemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2016 20:48:14

bisherigen Wissen gibt es gerade für Jugger keine Beschränkungen. Etwas Sicherheit dazu kann du dir gerade für Berlin bei der Unfallkasse holen. In den Lehrerweiterbildungen und Lehrerbriefen wurde Jugger schon mal vermittelt, so dass hier, sollte es Einschränkungen geben, Hinweise zu finden sind.

https://www.dguv-lug.de/primarstufe/bewegte-schule/ringen-und-kaempfen-koennen/

http://www.unfallkasse-berlin.de/fileadmin/user_data/service/broschueren/informationen-fur-lehrkrafte/schulsportinfo/965_ukb_schulsport_info_2015_2016.pdf Hier kannst du anfragen, bzw. den Lehrbrief Jugger bestellen(kostenlos)

LG hops



Vielen Dank..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ludorie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2016 22:37:11

hops,das geht genau in die Richtung die mich beschäftigt hat. Ichbestelle mir das Material gleich morgen und spreche dann im Anschluss mit der Schulleiterin.Danke nochma an alle


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