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Forum: "Wer kennt sich schulrechtlich mit Proben aus?"

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Wer kennt sich schulrechtlich mit Proben aus?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.01.2007 21:24:21

Hatte letztes Jahr Probleme mit einem Schülervater, der den Aufsatz seiner Tochter "nachkorrigiert" hat, sprich er hat meine Korrekturzeichen weggestrichen und auf die Probe seine Kommentare geschrieben. Daraufhin hat die Tochter nur noch Kopien der Proben bekommen, die Originale blieben bei mir. Nun meinte mein Chef, die Schülerin müsste nun wieder die Originale bekommen, weil es rechtlich nicht zulässig sei, Kopien raus zu geben.

Wohl ist es aber erlaubt, wenn ein Schüler Proben immer nicht mehr abgibt, die Eltern nur Höchstpunktzahl, Punktzahl des Schülers und Note unterschreiben zu lassen - die Proben können diese dann in der Sprechstunde einsehen.

Warum soll es verboten sein, ´Kopien rauszugeben, statt der Originale? Versteh ich nicht. Aber vielleicht kennt sich da von euch einer aus

schon mal danke
eure joqui


machs doch so:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2007 06:32:06

Teile dem Vater auf einem Blatt mit, was du ihm mitteilen musst.
Als Service legst du eine Kopie bei.
Schlag das doch mal deinem Schulleiter vor.
Liebe Grüße
rfalio


Im NDS. Schulgesetz heißt es lediglich:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2007 06:52:44

1. die Eltern sind über den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren
2. die Eltern sollen von den schriftlichen Arbeiten Kenntnis nehmen können.
Warum es unzulässig sein soll, Kopien herauszugeben, ist mir schleierhaft.
Man kann sogar die Arbeiten nicht mit nach Hause geben und den Eltern nur regelmäßig Gelegenheit zur Einsichtnahme geben (in der Schule, versteht sich...)


"Geistiges" Eigentumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sam1976 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.04.2007 12:58:07

Die schriftlichen Leistungen sind das geistige Eigentum der Schüler. Also darf man sie nicht einbehalten. Allerdings ist eine solche Arbeit ein Dokument, und wenn ein Vater darin "rumschmiert", verletzt er quasi das Urheberrecht seines Kindes.

Was will er überhaupt damit bezwecken? Ist der genauso ausgebildet wie du? Kennt er die genauen Schwerpunkte, die du im Unterricht gelegt hast und weiß er, worauf die Schüler zu achten haben?

Ich "durfte" die Erfahrung bei einer Mathearbeit machen, in der es hieß, ein Vater hätte für die Arbeit 45 Minuten gebraucht. Also genauso lange, wie die Schüler Zeit hatten. Mit dem Argument wollte er meine Autorität untergraben und behauptete, die Arbeit wäre zu schwer gewesen.

Was kann ich dafür, dass ein Vater in Mathe nicht besser als sein Kind ist?


umgekehrtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrisch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.04.2007 14:59:57

machte ich es bei einigen Kindern: Ich kopierte die Arbeiten und behielt die Kopie. Seitdem verschwanden erheblich weniger Arbeiten-Hefte.


Probeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.04.2007 18:21:37

Hallo Joqui,

Du schreibst von "Proben". Dieses Wort kenne ich nicht aus meinem Lehreralltag. Was verstehst du darunter?


Gruß
bakunix


Ich hatte auch mal so einen Fallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stumpelrilzchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.04.2007 20:34:48

Mein Rektor meinte auch, ich müsse das Original zurückgeben. Daraufhin hab ich mirs eben kopiert und die Kopien von der Konrektorin abzeichen lassen.



hm,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.04.2007 20:53:52

habe folgenden, dir vielleicht hilfreichen Link:

http://www.4teachers.de/url/1198

Schau mal unter §22 und §24.
Ich würde ein Gespräch mit dem Vater erbitten, im Beisein der Schulleitung. In meinen Augen ist es ein *Unding*, dass er dir oder überhaupt nachkorrigiert. In §24 steht, man kann die Arbeiten *zeitweilig* einbehalten, darauf würde ich mich stützen.



@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.04.2007 10:08:55 geändert: 02.04.2007 10:09:23

"Proben" nennt man in der Grund-und Hauptschulen Bayerns die "Klassenarbeiten", also die Leistungsüberprüfungen.
ysnp


Warum macht der Vater das?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.04.2007 10:13:27

Ist er der Meinung, dass du zu streng oder zu lasch korrigiert hast? Ist es ein Einzelfall oder kommt das öfters vor?


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