die in Notfällen Medikamente brauchen, nicht um Medikamente bei akuten Erkrankungen.
Zunächst gilt, das Ersthelfer keine Medikamente verabreichen dürfen und z. B. auch keine Zecken entfernen dürfen.
Aber sowohl in Kitas als auch in Schulen werden Kinder betreut, die chronisch krank sind (Asthma, Epilepsie)und in Notfällen Medikamente brauchen.
Es ist möglich, dass Lehrer in Notfällen Medikamente geben, wenn
- der behandelnde Arzt schriftlich oder persönlich erklärt, wie und wann das Medikament verabreicht werden sollte (er darf aber nicht einfach schreiben: bei einem Anfall, sondern muss im Detail schildern)
- die Eltern den/die Lehrer von jeglicher Haftung bei der Gabe des Medikaments befreien (schriftlich!)
- der/die Lehrer freiwillig schriftlich zustimmen
Es kann keine Lehrer dazu gezwungen werden! Aussagen wie: "Wenn sie dem Kind das Medikament in Notfällen nicht geben, ist das unterlassene Hilfeleistung!" sind nicht zutreffend, werden aber scheinbar manchmal von Eltern und Ärzten gebraucht um Lehrer unter Druck zu setzen.
Realität an unseren Schulen ist aber auch, dass es genügend Kinder gibt, die regelmäßig Medikamente nehmen müssen (z.B. ADS, ADHS, Diabetiker)und die, wenn sie nicht wenigstens ihre Medikamente unter unserer Aufsicht nehmen können, von manche Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden. Und dann würden diese Kinder für etwas bestraft, was sie selber nicht zu verantworten haben.
Das Problem der Medikamentengabe haben aber z. B. auch Ganztagsschulen.