Die Leistung wurde ja nicht am Tag der Rückgabe erbracht, sondern am Tag, an dem die Arbet geschrieben wurde.
Auch da dürfte ja über den Klassenbucheintrag ersichtlich sein, dass der Schüler anwesend war, zudem hast du die Arbeit korrigiert, der SL hat sie unterschrieben, damit ist der Leistungsnachweis gegeben und die Leistung kann als erbracht gelten und eingetragen werden.
Warum sollte der Schüler also nachschreiben, wenn er die Arbeit doch schon geschrieben hat?
Ansonsten müsste ja an dem Tag, an dem die Arbeit geschrieben wurde, eine Fehlzeit eingetragen sein, die nicht entschuldigt ist ... und dann würde greifen, was an eurer Schule üblich ist, wenn Schüler bei Leistungskontrollen/ Klassenarbeiten unentschuldigt fehlen. Eine nicht erbrachte Leistung müsste womöglich als 6 gewertet werden.
Zur Rückgabe bzw. Aufbewahrung von Klassenarbeiten:
Wir haben jahrelang die Arbeiten (sogar in der Grundschule) kopiert, inzwischen ziehe ich sie über den Scanner des Kopierers.
Es gibt je nach BL und Schule verschiedene Regeln, manchmal muss man die Arbeit wieder abgeben und die Lehrkraft muss sicher stellen, dass alle Arbeiten zurück sind/ unterschrieben wurden, manchmal muss der Schüler selbst die Arbeit vorlegen, wenn es an der Note etwas zu beanstanden gibt. Vor Jahren hieß es auch mal aus einem Bundesland, dass das Unterschreiben der Klassenarbeit durch Eltern nicht eingefordert werden dürfte.