ich denk mal, da gibts unterschiede , je nachdem, wie du die prominentennamen in dein arbeitsblatt einbeziehst:
nehmen wir an, es ist ein deutsch-arbeitsblatt und du schreibst:
"Boris Becker war aufgrund seines emotionalen Spiels bei den Fans weltweit beliebt."
Bestimme Subjekt und Prädikat!
oder ebenso unbedenklich: ein rätsel, bei dem prominente namen gesucht sind, also zB: sängerin von "Sorry", oder vorname des königs von spanien, mehrfacher deutscher formel-1-weltmeister........
---> in diesen Fall wird es kein Gericht der Welt geben, das dir aus urheberrechtlichen Gründen Probleme macht, die leute sind Menschen des öffentlichen Interesses, deine Aussagen sind nicht unwahr.
Anders siehst es damit aus, wenn du auf dem Arbeitsblatt "unwahrheiten" verbreitest, die wiederum aber mit dem urheberrecht nix zu tun ahben, sehr wohl aber mit dem persönlichkeitsschutz, dh , die betreffende person könnte dich wegen verbreitung von unwahrheiten verklagen............
auf welche art und weise möchtest du denn die prominentennamen einsetzen?