Um die Schulgesetzgebung auf den Bund zu übertragen bedarf es einer GG-Änderung.
Der bereich Schule gehört zur ausschließlichen Gesetzgebung der Länder, so steht es im GG.
Es wird ja nicht besser, wenn wir die Zuständigkeit für Schule in den Bereich der konkturrierenden Gesetzgebung übertragen.
Eine Übertragung der ausschließlichen Zuständigkeit an den Bund ist komplett auszuschließen. Sie würde zu ähnlichen (Juristischen) Verhältnissen führen wie die GG-widrigen ARGEn, da die Kommunen ja weiterhin Sachaufwandsträger blieben.
Um aber auf die Unzufriedenheit einzugehen, die Schulpolitik muss von der Ideologielastigkeit befreit werden. Nicht die Zuständigkeit der Bundesländer ist das Problem, sondern die Tatsache das A- und B-Länder sich nicht grün sind, führt zu den vorherrschenden Verhältnissen.