|
Forum: "Fragen zu Nichtigkeit/ Anfechtbarkeit"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
 | Okay.... |  | von: sameinec

erstellt: 23.01.2011 13:12:04 |
Jetzt verstehe auch ich, was gemeint war...
Also das Lernfeld 1 nennt sich "Privates und betriebliches Handeln am rechtlichen Bezugsrahmen ausüben" und es geht um Vertragsarten, das Zustandekommen von Verträgen, Geschäftsfähigkeit,...
Meine Unterrichtseinheit dreht sich nun um nichtige (= von Anfang an ungültige) und anfechtbare (nachträglich als ungültig erklärbare) Rechtsgeschäfte. Wenn also beispielsweise ein Gebrauchtwagenkauf unter bewusster Angabe falscher Tatsachen durch den Verkäufer stattfindet, kann das Rechtsgeschäft ja angefochten werden.
Die Schüler arbeiten mittels einer Partnerarbeit die Definitionen der beiden Begriffe und jeweiligen Gründe dafür heraus. Dann erfolgt eine Reflexionsphase, in der ich überprüfen will, ob die Schüler die Ergebnisse richtig herausgearbeitet und verstanden haben. Dazu soll ich (laut Fachleiter) Fragen auf den Ebenen Verständnis, Vertiefung und Transfer stellen.
Meine Fragen auf der Ebene des Verständnisses sind nun:
1) Genauer Unterschied zw. Nichtigkeit und Anfechtung
2)die gesetzl. Anfechtungsfristen und
3)3 Gruppen von Gründen für Anfechtbarkeit
Ebene der Vertiefung:
1) Sachverhalt bei schwebend unwirksamen Rechtsgeschäften von beschränkt Geschäftsfähigen
2) Folgen eines nichtigen RG für Verkäufer und
3) drittens ein Fallbsp, dass auf Motivirrtum hinausläuft und somit nicht anfechtbar ist.
Die Ebene des Transfers bereitet mir am meisten Schwierigkeiten; hier habe ich mir lediglich überlegt, dass die Schüler selbst jeweils ein Fallbsp zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit formulieren sollen.
Für Tipps oder Anregungen wäre ich sehr dankbar...
Liebe Grüße
|
 | mal ein Versuch: |  | von: palim

erstellt: 23.01.2011 13:43:38 |
RG heißt damit Rechtsgeschäft, ja?
Mir fällt dazu ein,
dass man dazu auch eine Tabelle erstellen könnte, in denen es dann eine Übersicht über die Möglichkeiten gibt, z.B. Status Nichtigkeit, tritt ein bei..., hat zur Folge,dass... (dafür gibt es bestimmt schöne Fachbegriffe )
http://www.sascha-hopf.de/Schule/ET07D/DLpro/Rechtsgescheafte_Vertreage_etc_zusammenfassung.pdf(leider keine Tabelle, aber auch übersichtlich)
Außerdem könnte man auch Fallbeispiele mitbringen und diese dann den Möglichkeiten zuordnen lassen und begründen.
Die Idee, zu den einzelnen Sachen Fallbeispiele schreiben zu lassen, finde ich auch gut. Man könnte auch erst im Anschluss die Fallbeispiele verlesen und zuordnen oder überprüfen.
Wenn du es lenken möchtest, könntest du Stichwörter verteilen z.B. Trunkenheit, Taschengeld, Alter des Käufers etc)
Palim |
 Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|