mit deiner 9. Klasse verheiratet und willst dich jetzt scheiden lassen?
Aber zum Thema. Es gibt prinzipiell drei verschiedene Möglichkeiten:
- Zugewinngemeinschaft, das ist der Standard, wenn sonst nichts festgelegt wurde. Bei einer Scheidung wird genau berechnet, was _vor_ der Eheschließung schon bei den beiden Ehepartnern an Eigentum vorhanden war, also zB ein Haus, ein dickes Konto, ein Bausparvertrag, ein Küchentisch, ein Kamm, die Yacht auf den Bahamas usw. Diese Beträge werden bei der Scheidung vom vorhandenen Vermögen abgezogen, der Rest wird durch zwei geteilt. Bleiben Schulden übrig, müssen die natürlich auch anteilig übernommen werden.
Vorteil: Gerade in Einzelverdienerhaushalten ist der andere Ehepartner im Scheidungsfall besser abgesichert, da jegliche Anschaffungen, die nach der Hochzeit vom Gehalt des einen bezahlt werden, zur Hälfte auch ihm bzw. ihr gehören.
Nachteil: Die Insolvenz des einen Partners reißt auch bei einer Scheidung den anderen mit rein.
- Darum gibt es ja auch noch andere Modelle, z.B, die Gütertrennung. Die ist ganz besonders dann anzuraten, wenn einer der beiden Partner oder gar beide als Selbstständige arbeiten und daher auch ein gewisses Geschäftsrisiko schultern müssen. Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein Vermögen für sich, er/sie verwaltet und vermehrt es selbst. Geht also ein Geschäft pleite, ist wenigstens das Privateigentum des Ehepartners bei einer Scheidung geschützt, er oder sie muss also nicht die geschäftlichen Schulden des Ex-Partners mit übernehmen.
Vorteil: Es wird bei der Scheidung nichts aufgeteilt, also auch keine Schulden.
Nachteil: Finanziell abhängige Ehepartner stehen nach der Scheidung ohne alles da.
- Aber es gibt ja auch noch die Gütergemeinschaft. Da wird alles in einen Topf geworfen, auch das vor der Hochzeit vorhandene Vermögen. Im Scheidungsfall wird einfach alles, was da ist, durch zwei geteilt, mit Ausnahme einiger weniger, genau festgelegter Güter (z.B. Erbstücke).
Vorteil: Man muss bei der Scheidung nicht so viel rechnen
Nachteil: Vor der Ehe vorhandenes Vermögen wird bei der Scheidung ebenfalls mit aufgeteilt.
HTH, hbeilmann