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Forum: "Woran erkennt man Legastenie?"
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| Wir sprechen nicht ... | | von: olkj
erstellt: 14.05.2009 16:14:36 geändert: 14.05.2009 20:27:50 |
... von "Legasthenie", sondern von "Lese-Rechtschreibschwäche" oder von "Teilleistungsschwäche" im Fach Deutsch. Mit Einverständnis der Eltern kann das Kind, wenn z.B. eingeschränktes Sehen /Hören ausgeschlossen werden können, von einem Beratungslehrer getestet werden, der feststellt, ob es sich wirklich um eine Teilleistungsschwäche handelt
(u.a. auch ein sprachfreier Test). Diese Überprüfung muss aber zunächst nicht sein. Es genügt erstmal die Feststellung von erheblichen Schwierigkeiten durch die Klassenkonferenz. Nach allen denkbaren Unterstützungsversuchen im normalen Unterricht wird die Teilnahme an einer 12-wöchigen Schulung empfohlen, die bei entsprechender Qualifikation in der eigenen Schule oder in einer Nachbarschule durchgeführt wird, in Kleingruppen bis zu 6 Kindern. Sollte sich keine Besserung zeigen, wird den Eltern geraten, sich an den "Heilpädagogischen Dienst" -bei uns beim Jugendamt - zu wenden, wo es ca ein halbes Jahr lang spezielle Trainingsangebote im Einzelunterricht gibt. Davor ist es sinnvoll, den zuvor o.g. Test beim Beratungslehrer durchzuführen, so dass die Schwäche explizit bescheinigt wird. Dies kann natürlich auch von einem Psychologen gemacht werden. Erst mit diesem Nachweis kann von den Eltern Kostenübernahme beantragt werden.
Alles in allem ein zeitaufwändiges Verfahren. Daher bemühen wir uns, eine Lese-Rechtschreibschwäche bis spätestens zum Halbjahr der Kl. 2, z.B. auch mit der Hamburger Schreibprobe, festzustellen. |
| Vielleicht findest du auch hier Hilfe: | | von: silberfleck
erstellt: 14.05.2009 18:45:55 geändert: 14.05.2009 19:01:00 |
http://www.4teachers.de/url/3386 vor allem in den Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule.
Ist LRS wirklich eine Teilleistungstörung im Fach Deutsch? Eine LRS wirkt sich doch auf alle anderen Fächer aus, soweit dort auch gelesen und /oder geschrieben wird!
Und hätte die Person keine LRS, wenn Englisch ihre Muttersprache wäre?
Eine Frage noch an die Kolleginnen und Kollegen aus RLP:
die Rechtschreibnote kann ja auch nach Klasse 4 noch ausgesetzt werden. Muss dafür ein Attest vorliegen (Habe noch keinen entsprechenden Rechtshinweis gefunden)?
Muss ich auf eine vermutete LRS Rücksicht nehmen, auch wenn keine Test vorliegen? |
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