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Forum: "ADS und Epilepsie = schwerbehindert?"
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| Ich würde nicht sagen, | | von: silberfleck
erstellt: 25.05.2011 16:37:30 geändert: 25.05.2011 16:49:37 |
dass eine Schwerbehinderung in der Schule nicht berücksichtigt wird. Sie wird natürlich berücksichtigt, nämlich dann, wenn sie Einfluss auf das Lern- und Leistungsvermögen hat.
Schwerbehinderausweise werden vom Versorgungsamt ausgestellt aufgrund vorliegender ärztlicher Atteste.
Infos:
http://www.4teachers.de/url/4344
http://www.4teachers.de/url/4343
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| Als allererstes.... | | von: galadriel
erstellt: 25.05.2011 18:31:28 |
...würde ich mich damit vertraut machen, was für einen Anfall er hatte und welche evtl noch zu erwarten sind.
Wenn es sich um grand mal anfälle handelt bleitb euch gar nichts anders, als sofort einen notarzt zu rufen. DAS ist dochwohl erstmal das wichtigste.
bei uns in der schule werden solche sachen so weit wie möglich intern geregelt.
logischer menschenverstand tut es auch manchmal. da kann so manche bezreg nicht mithalten (ist nicht persönlich gemeint, aber was ich da in letzter zeit alles erlebt habe ist haarsträubend).
voraussetzung für irgendeinen antrag ist sowieso erstmal eine genaue untersuchung der epilepsie, sprich eeg, röhre usw.. das mus alles dokumentiert werden und braucht in der regel sehr lange. während epilepsie eine allseits anerkannte krankheit ist, gehört ads meines wissens eher in den verhaltensbereich (?), müsste also dem entsprechend von einem psychologen diagnostiziert und bestätigt werden. allerdings weiß ich nicht, inwiefern das anerkannt wird, wenn es um den schein geht.
so oder so: die eltern müssen sich auf einen papierkrieg und hin-und-her rennerei zu fachärzten gefasst machen.
das, was vor etwa 3 - 4 jahren diagnostiziert wurde, muss auch aktuell noch feststellbar sein (und das ist ja bei epilepsie immer so eine sache...) ich kenne das spielchen aus eigener erfahrung.
hoffentlich ist es mit den anfällen vorbei und da kommt nichts nach.
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