dass man davon ausgeht, dass "im Regelfall" LRS bis Klasse
10
behoben ist? Soweit ich weiß, ist immer noch der LRS-Erlass
aus den Neunzigerjahren gültig (wobei es damals noch keine
ZP
gab)
Ich habe gerade nachgelesen und dabei festgestellt, dass
immer
auf "Einzelfälle" und Ausnahmen verwiesen wird. Eine Chance
auf Genehmigung des Nachteilsausgleichs bei der
Bezirksregierung besteht offenbar nur, wenn die Schule durch
Dokumentationen die individuelle Förderung der betreffenden
Schüler nachweisen kann. Außerdem scheint der Stichtag für
die Beantragung bereits gewesen zu sein.
Übrigens habe ich gerade in deinem Profil gelesen, dass du
an einer Realschule arbeitest und kein Deutschlehrer bist.
Bist du als Klassenlehrer besorgt? Keine Bange, wir haben
(mangels Dokumentation von Förderunterricht) bisher nie
NAchteilsausgleich beantragt. Trotzdem muss das nicht
heißen, dass die LRS-Schüler chancenlos sind. Die Punktzahl
für die sprachliche Richtigkeit ist sehr gering, die Schüler
können über den Inhalt punkten. Außerdem sind bisher alle
gut mit der Zeit hingekommen, die ist wirklich reichlich
bemessen, wenn man die Bonuszeiten voll ausschöpft. Hinzu
kommt die großzügige Punkteregelung bei der ZP sowie die in
den letzten Jahren wirklich einfachen Texte. Also mach dir
keine Sorgen über deine Schäfchen!