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Forum: "Frage zu Nachteilsausgleich Dyskalkulie"

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Frage zu Nachteilsausgleich Dyskalkulieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: judeldu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2014 16:42:45

Hallo zusammen,

wenn ein Kind eine ausgeprägte Dyskalkulie hat, kann es in Mathematik nicht die gleichen Leistungen erbringen wie ein Kind ohne Dyskalkulie. Es kann doch nicht "zielgleich" unterrichtet werden, oder?

In anderen Fächern (z.B. Chemie) kann man relativ einfach für einen Nachteilsausgleich sorgen. Wie aber geht man in Mathe mit dieser Teilleistungsstörung um?

Wie soll/kann man ein solches Kind benoten?

Viele Grüße,
Judeldu


NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: walpurga86 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2014 17:12:11

http://www.brd.nrw.de/schule/grundschule_foerderschule/Nachteilsausgleich_an_Schulen.html

Das ist das offizielle Paper von der Bezirksregierung Düsseldorf. Danach wird für Dyskalkulie kein Nachteilsausgleich gewährt...

Aber geht es überhaupt um NRW? Nehme mal an, dass in anderen Bundesländern andere Regelungen dazu sind?!


Nachteilsausgleich Dyskalkulieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sillysilvy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2014 19:02:28

Hallo Judeldu,

ein Kind mit Dyskalkulie (welche Klassenstufe und ist die Dyskalkulie eigentlich
offiziell diagnostiziert worden?) kann durchaus einen Nachteilsausgleich erhalten
- z.B. durch Aussetzen der Benotung, mehr Zeit oder weniger Aufgaben. Parallel
ist eine gezielte Förderung durch Lerntherapeuten äußerst wichtig, vielleicht
können die Mathestunden sogar für die Zeit der Lerntherapie ausgesetzt werden?

Kinder oder Jugendliche mit Dyskalkulie verfügen über keinen Zahlbegriff und
keinerlei Vorstellung vom Zahlenraum. Sie können bestimmte operative
Techniken gut erlernen (schriftliches Addieren etc.), aber verstehen nicht
wirklich, was sie eigentlich tun. Dies alles aber trotzdem in der Regel bei
normaler bis guter Intelligenz!
LG sillysilvy


Ein Blickneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2014 19:12:36 geändert: 09.04.2014 19:33:13

ins Profil hätte gezeigt, dass es sich um Hamburg handelt. (Warum kann man so was eigentlich nicht im Eingangsbeitrag schreiben?)Das verhindert Mutmaßungen über evtl. stattfindende Maßnahmen in irgendwelchen Bundesländern. Und eine Klassen-/Schultypangabe wäre auch hilfreich gewesen. Dann kann man gezielt googeln und antworten:

Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich in HH:

1)Nur Jahrgänge 1 - 4
2)Anerkennung der Dyskalkulie durch offizielle Testung.

Hier steht mehr darüber (ab S. 14)
http://www.hamburg.de/contentblob/3897226/data/nachteil-dl.pdf

und:
http://lvl-hamburg.de/sites/lvl-hamburg.de/files/dokumente/Richtlinie.pdf

Du scheinst am Gym zu unterrichten, da hat das Kind wohl wenig Chancen auf den Ausgleich.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2014 20:56:48 geändert: 09.04.2014 21:30:04

klexel hat geschrieben:
(Warum kann man so was eigentlich nicht im Eingangsbeitrag schreiben?)Das verhindert Mutmaßungen über evtl. stattfindende Maßnahmen in irgendwelchen Bundesländern. Und eine Klassen-/Schultypangabe wäre auch hilfreich gewesen.

bernsteins "Senf" dazu:
Nicht alle 4tea-User, vor allem, wenn sie neu oder selten aktiv sind, denken bei ihren Fragen daran, dass es ja z. T. massive Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Ist keine böse Absicht.

Eine freundliche Frage nach dem Bundesland wäre hier netter gewesen als die oben zitierte Formulierung.


Im Sinne von Inklusionneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2014 21:23:32

werden sich sicher nicht nur betroffe Schüler , Eltern und Lehrer, sondern auch die Schulministerien wohl ein paar Gedanken mehr machen müssen.
Natürlich wäre es wünschenwert, dass eine Dyskalkulie am Ende der 4. Klasse aufgrund von Förderung keine Rolle mehr spielen würde, aber das entspricht wohl selten der Realität.
Und daher kann (k) ein Bundesland auf Dauer entprechende Maßnahmen nach Klasse 4 nicht nur nicht mehr verhindern, sondern muss sich mehr Gedanken dazu machen. Am besten bevor Eltern klagen.
Je nach Form der Dyskalkulie finde ich es aber sehr schwierig Schüler zielgleich mit der Klasse zu unterrichten.


Schön, dass sich jemand kümmertneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2014 22:14:08 geändert: 09.04.2014 22:15:51

@Silberfleck, was Du schreibst, kann ich nur begrüßen, aber leider holt uns da die Realität immer wieder ein.

Leider "mogeln" sich Kinder immer wieder durch und es fällt sehr spät auf, dass die Ki eine Dyskalkulie haben. Ich hatte mal einen S in der 8. Klasse, der hat sich in Mathe total verweigert. Bei dieser Verweigerung zeigte sich deutliches Flucht- und Vermeidungsverhalten. Ich schickte die Mutter zur Dignostik und es stellte sich heraus, dass er den Übergang vom Einer zum Zehner nicht verstanden hat. Da fragt man sich doch, wie der in Mathe bis zur 8. Klasse kam und niemanden ist es aufgefallen

Und dann diese Gesetzlichkeiten bis Klasse 4. Was kann denn das arme Kind dafür?

Zur Frage:

Wie schwer ist denn die Dyskalkulie? Wo ist das kind ausgestiegen?
Hat das Kind eine Lerntherapie?
Was sagen die Gesetzlichkeiten? (z.B. hast du für Kurzkontrollen Spielraum und es müssen nur die Klassenarbeiten gleich sein? oder ...)
Inwiefern hast Du pädagogischen Spielraum?
Um welche Klasse geht es und um welchen Schultyp?

Arbeitszeitverlängerung bei Dyskalkulie nutzt wohl wenig, denn wenn ich es nicht kann, nutzen mir auch 5 Stunden Zeit nichts


Beachtenswertneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.04.2014 22:33:03

ist der Absatz 4c aus meinem 2. Link oben. (Er lässt sich leider nicht herauskopieren.)



Zwischenfazitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: judeldu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2014 16:59:54

Vielen Dank für eure Antworten!

Es geht mir nicht um einen konkreten Fall, sondern um die allgemeine Frage, wie man bei Dyskalkulie einen Nachteilsausgleich in Mathe hinkriegen kann.

Hintergrund: Neulich wurde im Kollegium einer Grundschule eine Kurzpräsentation zum Thema Nachteilsausgleich gehalten. Für die meisten Kollegen war das Thema komplett unbekannt (!) und eine Diskussion um den Punkt "Dyskalkulie" entbrannte.

Für mich blieb ungeklärt, wie man mit Kindern mit Dyskalkulie im Fach Mathe umgehen soll/kann, da Dyskalkulie nicht nur Teile des Fachs Mathe, sondern das ganze Fach betrifft und ich mir nicht vorstellen kann, wie ein Nachteilsausgleich hier aussehen kann.

Die folgende Passage aus diesem Dokument (gepostet von Klexel)
http://www.hamburg.de/contentblob/3897226/data/nachteil-dl.pdf

enthält die Antwort für mich:


Bei Testergebnissen im sehr schwachen Bereich (Prozentrang unter 5) sind darüber hinaus – ebenfalls bis Jg. 4 – Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung
möglich. Grund für diese Beschränkung ist neben anderem, dass Rechenstörungen den
wesentlichen funktionalen Teil bzw. das Fundament des Faches Mathematik und damit
auch Lernfelder der naturwissenschaftlichen Fächer betreffen. Während auch ein der
Schreibung wegen sehr schwer lesbarer Text seine kommunikative Funktion noch erfüllen kann und daher wesentliche Kompetenzbereiche der sprachlichen Fächer bewertbar bleiben, ist das Ergebnis einer verfehlten Rechenoperation immer insgesamt dysfunktional. Bei einer Berücksichtigung von Rechenstörungen wäre eine Notengebung
im Fach Mathematik und in vielen Bereichen der naturwissenschaftlichen Fächer nicht
mehr möglich. Damit würden die Grundsätze der gleichen Leistungsfeststellung und der
gleichen Leistungsbewertung verletzt.


Zwischenfazit für mich: Ein Kind mit Dyskalkulie kann man nicht mehr zielgleich unterrichten. Dyskalkulie ist zwar eine Teilleistungsstörung, aber für Mathe bedeutet eine deutlich ausgeprägte Dyskalkulie, dass dieses Fach einfach nicht erlernt werden kann. Da kommt man mit Nachteilsausgleich wohl leider (irgendwann) nicht weiter.

Gruß,
Judeldu

P.S. Habe gerade mal mein Profil aktualisiert


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