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Forum: "Nachteilsausgleich bei Schwierigkeiten im Rechnen - Niedersachsen "

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Nachteilsausgleich bei Schwierigkeiten im Rechnen - Niedersachsen neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: emily3001 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.12.2015 16:33:39

Hallo
Ich brauche mal Eure Hilfe - vor allem aus Niedersachsen. Die Tochter einer Freundin besucht die 5. Klasse und hat Schwierigkeiten im Fach Mathematik. Dabei bin ich der Meinung, dass auch grundlegende Sachen nicht gesichert sind (Fingerrechnen bei den Grundaufgaben zum Beispiel). Sie nutzt teilweise abenteuerliche Rechenwege (die natürlich Zeit brauchen) oder lässt sich dann leicht ablenken.
Auf jeden Fall habe ich nun schon versucht herauszufinden, wie das mit einem Nachteilsausgleich in Niedersachsen aussieht - aber die Erlasse geben irgendwie nicht so wirklich Auskunft. Ist es in Niedersachsen auch so, dass die Klassenkonferenz Fördermaßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleichs (Zeitverlängerung, Anpassung der Aufgaben, extra Raum etc.) beschließen kann? Oder wird direkt ein "Schein" benötigt auf dem eine "anerkannte" Schwäche oder Ähnliches diagnostiziert wurde?
Wäre für Hilfe dankbar


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.12.2015 18:30:24 geändert: 13.12.2015 18:31:31

In Niedersachsen benötigt man keinen "Schein", weder für LRS noch für Dyskalkulie.

Alle wichtigen Erlasse und Aufsätze findest du auf der Seite des Ministeriums

http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1891&article_id=6411&_psmand=8

Es ist allerdings so, dass viele Schulen den Nachteilsausgleich kaum kennen oder umsetzen.

Im Kopf habe ich, dass es sonst so war, dass der Nachteilsausgleich nur für LRS in Klasse 5 fortgeführt werden konnte, davon kann ich auf den o.g. Seiten aber nichts mehr finden.

Palim


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