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Forum: "Zeugnisnoten bei freiwilligem Zurücktreten"

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Zeugnisnoten bei freiwilligem Zurücktretenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: saminda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2007 21:48:10

Auch wenn die Zeugnisse ja schon geschrieben und verteilt sind, stellte sich mir heuer eine Frage:
Wer erstellt denn die Note, wenn ein Kind während des Schuljahres freiwillig zurück tritt (bei mir war dies am 6.Dezember der Fall, dann noch eine Woche krank, ich sah mich echt in Schwierigkeiten, dem Kind angemessene Noten zu geben!)
Habe dann Noten der abgebenden Lehrerin mit meinen verwurschtelt, aber eigentlich steht doch oben auf dem Zeugnis "Zeugnis der Klasse 3".
Da gibt es doch bestimmt irgendwelche Vorschriften (RLP), bis zu welchem Zeitpunkt der abgebende und ab wann der neue Lehrer für die Zeugnisse verantwortlich ist? Kennt sich da jemand aus?
Oder wie würdet ihr sowas subjektiv handhaben?


nicht dein Problem!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2007 21:54:47

Da hat die Schulleitung geschlampt. Ein freiwilliges Zurücktreten muss immer von der Konferenz genehmigt werden. Die Konferenz MUSS dass dann genehmigen (hat keine andere Wahl).
Da liegt ein lausiges Management vor. Das Zurücktreten hätte bis zur Konferenz hinausgeschoben werden müssen. Also mach dir keine Gedanken und bitte die Schulleitung um eine Anweisung bezüglich der Zensierung.


Bei uns (NRW)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2007 22:00:55

heißt es soweit ich weiß, dass man verpflichtet ist, eine Note zu erteilen, wenn man den Schüler sechs Wochen unterrichtet hat, wenn's weniger ist, nicht.


sechs Wochenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: saminda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2007 22:03:38

bis zur Konferenz oder bis zu den Zeugnissen?
War echt eng dieses Jahr..wie immer an Weihnachten.
Freiwilliges Zurücktreten geht bei uns immer ,wann immer es die Eltern wollen. Der Elternwille ist heilig!


Kenne auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.01.2007 22:05:35 geändert: 31.01.2007 22:06:29

eure Gesetzgebung nicht, bin in Nds., aber ich hatte in der 9. Klasse einen Schüler, der auch am 6. 12. aus der 10. Klasse zurückgegangen ist. Der hat seine Zeugnisnoten noch von den Kollegen der 10. Klasse bekommen. Über den Antrag der Eltern zum freiwilligen Zurücktreten hatte vorher die Klassenkonferenz abgestimmt und den Antrag befürwortet (deckt sich mit rhaudas Kommentar)


@samindaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2007 15:59:24

In RLP mus der Antrag der Eltern für das freiwillige Zurücktreten bis zum letzten Tag vor den Osternferien mit Begründung vorliegen. Dies ist in der Regel einmal während der Schullaufbahn möglich. Die Klassenkonferenz! muss dem Antrag zustimmen (Ablehnung ist meines Wissens beim ersten Antrag nicht möglich). Der Rückstufung wird dann in der Regel sofort wirksam. Für die Notengebung gilt die 6 Wochenklausel, wie oben bereits erwähnt.
Der Schüler kann am Ende des folgenden Schuljahres unabhängig von den zu erteilenden Zeugnisnoten nicht sitzenbleiben er war ja schon in die nächste Klasse versetzt.
Daher musst du also Noten geben, natürlich unter Berücksichtigung der Noten der vorher unterrichtenden Lehrer.


Ich schieb das Forum hoch wegen aktueller Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2008 18:56:21

Habe ja selber geschrieben, dass die Note des vorhergehenden Lehrers mit zu berücksichtigen ist. Bei einer Diskussion stellte sich jetzt aber folgende Frage:
Schüler wurde zum Halbjahr (nach Zeugnisausgabe)zurückgestuft. Nun wird ja zum Jahresschluss eine Note (in jedem Fach) gemacht, bei der die Halbjahresnote berücksichtigt wird. Die Note des 2. HJ ist aber stärker zu berücksichtigen.
wie geht ihr in realen Fällen damit um? Beispiel 1.HJ En 5 (Klasse 10) 2. HJ 3 (Klasse 9)?????


Bei uns ist es zwar anders geregeltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2008 19:15:21

mit dem freiwilligen Rücktritt( ab Zwischenzeugnis geht nichts mehr), sehr wohl aber gibt es eine Regelung über die Noten:
Da über dem Zeugnis die Jahrgangsstufe steht, dürfen auch nur Noten aus dieser Jahrgangsstufe verwendet werden.
Kann (bei Rücktritt vor dem Zwischenzeugnis) in einem oder mehreren Fächern keine fundierte Note erteilt werden, dann kommt eine Bemerkung ins Zeugnis:
" Der Schüler ist am .... in die ... Jahrgangsstufe zurückgetreten. Die Leistungen in den Fächer ..... konnten daher noch nicht benotet werden."
rfalio


Richtig...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2008 14:06:11

...rfalio, man kann ja schlecht Noten aus zwei verschiedenen Jahrgangsstufen zu einem Jahreszeugnis einer bestimmten Stufe "verwurschteln". Hab eine Schülerin, die zu den Osterferien (letzter möglicher Termin in RLP) freiwillig zurückgetreten ist und ich bin mir auch noch nicht so ganz sicher, wie ich das angehe ... insbesondere im Hinblick auf unser extrem kurzes (6. Kl. noch kürzer!) Schuljahr. Auf jeden Fall wurde sie ja bereits versetzt und braucht eigentlich nur noch einen entsprechenden Hinweis bzgl. des freiwilligen Wiederholens ins bevorstehende Zeugnis ...denk ich ...


Ich denke,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.04.2008 15:25:26

dass Problem ist bei den "kleinen" auch nicht so arg. In Klasse 9 oder 10 handelt es sich aber um Bewerbungszeugnisse und da ist es eben nicht mit einem Vermerk getan.


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