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Forum: "Formel zur Notenberechnung - Gewichtung von Halbjahren?"

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Formel zur Notenberechnung - Gewichtung von Halbjahren?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magic94 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2007 09:17:02 geändert: 12.06.2007 09:18:42

Hallo,
ich erstelle derzeit das neue Zeugnisprogramm für unsere Schule. Dabei erhalten alle Kollegen eine eigene Excel-Datei, um ihre Einzelnoten einzugeben. Nun ist aus der Schulordnung nicht eindeutig die Berechnung für den Schnitt zur Festlegung der Endjahresnote vorgegeben.

§55 Schulordnung RLP:
Die Zeugnisnote ist der rechnerische Durchschnitt der Gesamtnote für Klassenarbeiten und der Gesamtnote für andere Leistungsnachweise; [...]
Die Zeugnisnoten des Jahreszeugnisses werden auf Grund der Leistungen im gesamten Schuljahr unter stärkerer Berücksichtigung der Leistungen im zweiten Schulhalbjahr festgelegt.

Werden nun alle Noten der Klassenarbeiten des ganzen Jahres und alle weiteren Noten des ganzen Jahres jeweils berechnet und daraus wiederum der Schnitt gebildet?
Oder Berechne ich den Schnitt des ersten HJ. und den Schnitt der Noten des zweiten HJ. (Schniitt-Klassenarbeiten und Schnitt-Weitere Noten), so dass ich zwei "Halbjahres-Schnitte" erhalte, um diese dann zu einander zu gewichten um den Endjahresschnitt zu ermitteln?




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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2007 09:25:27 geändert: 12.06.2007 09:27:04

scheint es keine einheitliche Regelung zu geben. Wir hatten vor wenigen Tagen schon ein Forum dazu, vielleicht hilft dir die Diskussion darin weiter.

http://www.4teachers.de/?action=showtopic&sid=&dir_id=2640&topic_id=14525


genau gelesenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2007 13:12:02

...heißt das meiner meinung nach:

I. gesamtdurchschnitt aller klassenarbeiten im schuljahr
II. gesamtdurchschnitt aller anderen noten im schuljahr
aus I. und II. --> durchschnitt

sollte dieser genau x,5 sein, würde ich beide halbjahre einzeln ausrechnen und die tendenz des zweiten halbjahres entscheidet dann über +/-

ein rechenbeispiel:
1.halbjahr klassenarbeiten 2,3,2
andere noten 2,2,3,2,3,1,1,2,3
2.halbjahr klassenarbeiten 3,4,2
andere noten 2,2,3,3,2,2,2,2,3,3
also: I. 2+3+2+3+4+2/ 6 = 2,7
II: 2+2+3+2+3+1+1+2+3+2+2+5+3+4+2+2+5+4+3 =2,3
durchschnitt aus I. und II. = 2,5

nun durchschnitt 1.halbjahr
klassenarbeiten: 2,3
andere noten: 2,1 --> durchschnitt:2,2
durchschnitt 2.halbjahr
klassenarbeiten: 3,0
andere noten: 2,7 --> 2,8
tendenz im 2.halbjahr fallend also: note 3

ciao miro07


Meiner Meinungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2007 13:34:45

nach heißt die Regelung in RLP eben genau nicht ein arithmetisches Mittel über alle Noten eines Schuljahres, sondern das 2. HJ wird zunächst alleine berechnet. Dann wird ein gewichtetes Mittel aus den beiden Noten berechnet, wobei die Note des 2. HJ mindestens 51% beträgt.
Mein Problem bei Notenberechnung per PC bleibt dabei immer noch, dass der pädagogische Freiraum sich schwer fassen lässt.


aber gegenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2007 14:24:45

deine meinung spricht doch:

rechnerische Durchschnitt der Gesamtnote für Klassenarbeiten und der Gesamtnote für andere Leistungsnachweise.. ODER???


Ich habe mal gelerntneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2007 16:02:33

dass Noten nicht berechenbar sind. Selbst wenn ein Schüler 3,7 steht, darf ich ihm ne 3 geben. Genauso darf ich einem Schüler eine 4 geben, wenn er z.B. 3,4 steht.

Zudem werden die Noten in einem Hauptfach in RLP festgelegt. D.h. ich lege für die KA und für die anderen Leistungen eine Note fest. Und aus diesen beiden festgesetzten Noten bilde ich den Mittelwert. Falls dann eine Kommazahl herauskommt, lege ich die Jahresendnote fest.


Programmneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2007 16:06:50

Ich habe auch so ein Programm, mit dem ich die einzelnen Noten gewichten kann. Dabei habe ich die Gesamtnote so eingestellt, dass die Noten des 1. Halbjahres zu 30 % und die Noten des 2. Halbjahres zu 70 % eingehen. Dann werde ich der Forderung gerecht, dass die Noten des 2. Halbjahres stärker gewichtet sein sollen.
Aber trotz allem gilt: was ich dann aus dem rechnerischen Wert mache, bleibt zum Glück meine pädagogische Entscheidung. Ich halte es für gefährlich, eine einheitliche Lösung für ein Kollegium anstreben zu wollen.
Christeli


In der Schulordnung steht:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2007 16:37:19

(2) Zur Festsetzung der Zeugnisnote eines Faches, in dem mehrere Klassenarbeiten geschrieben worden sind, wird eine Gesamtnote für Klassenarbeiten und eine Gesamtnote für andere Leistungsnachweise gebildet. Die Gesamtnote soll durch eine hinreichende Zahl von Einzelnoten begründet sein. Die Gesamtnote muß nicht der rechnerische Durchschnitt der Einzelnoten sein. Einzelnoten können verschieden gewichtet werden, wenn dies durch den Schwierigkeitsgrad oder den Umfang der überprüften Leistung begründet ist. Die Zeugnisnote ist der rechnerische Durchschnitt der Gesamtnote für Klassenarbeiten und der Gesamtnote für andere Leistungsnachweise; ergibt der Durchschnitt einen Bruchwert, ist er unter Berücksichtigung der Tendenz jeder der beiden Gesamtnoten und des Gesamteindrucks auf- oder abzurunden. Beide Gesamtnoten und die Zeugnisnote werden in die Zeugnisliste aufgenommen.

Da man sehr häufig Bruchwerte erhält und die Gewichtung der Einzelnoten ja nur nach Einschätzung des Fachlehrers in Bezug auf die Klasse erfolgen kann, sind Noten wenn überhaupt nur individuell berechenbar!


Da kocht wiederneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2007 17:07:06

jedes Bundesland sein Süppchen.
Ich finds jedenfalls ungerecht, wenn Schulaufgaben im 1. Halbjahr anders zählen als im 2..
Und zu oben:
bei 3,7 die drei zu geben, kein Problem, niemand wird sich beschweren.
Aber bei 3,4 die Vier; da kanns dir passieren, dass das Ganze vor Gericht kommt. Und da hast du mit verschiedenen Gewichtungen erst einmal schlechte Karten.
Ich bin froh, dass in Bayern die Schulordnung eine gleichmäßige Gewichtung von Schulaufgaben und mündlichen Noten ( + Stegreifaufgaben) vorsieht: Schulaufgaben doppelt, mündliche einfach und das wars.
rfalio


Zu meiner Refzeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.06.2007 16:00:31

jetzt 6 Jahre her, hieß es noch, dass bis jetzt in RLP kein Fall bekannt sei, wo eine begründete Note vor dem Gericht gekippt wurde. Weil der Lehrer ja die Note festsetzt. Also würde ich jemanden, der 3,4 steht, die 3 aber nicht verdient hat, eine 4 geben. Zudem kann man diese Person bestimmt noch einmal vorher mündlich prüfen, so dass er sicher seine 4 aufm Zeugnis bekommt :)


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