... ist es. Komme auch aus S-A und hatte vor 4 Jahren den Fall, dass nach den Sommerferien ein Elternhaus kam, um sich über das Zeugnis (Kl.1) zu beschweren. Allerdings war die Einspruchsfrist vorbei. Als sie erfuhren, dass das Zeugnis nicht geändert wird (Beschluss der Klassenkonferenz), weigerten sie sich, es zu unterschreiben. Daraufhin musste ich sie informieren, dass es lediglich die Unterschrift zur Kenntnisnahme, nicht zum Einverständnis ist. Allerdings ist die Unterschrift bis Ende Klasse 4 nicht efolgt - - auf Grund des Gespräches weiß ich, dass es zur Kenntnis genommen wurde... also in diesem Fall rannte ich dieser nicht nach!