transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 123 Mitglieder online 05.11.2024 20:28:53
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Zeugnisunterschrift"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Zeugnisunterschriftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.09.2007 13:32:11

Hallo,

habe eine kurze Frage. Müssen Eltern das Zeugnis, welches zum privaten Verbleib ist auch unterschreiben?
Zweitausfertigung für die Schule wurde unterschrieben.

Danke


Welches Bundesland?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.09.2007 13:40:39

Auf deine Frage kann ich leider nicht konkret antworten, da ich nur die Praxis von Bayern kenne.
Hier erhalten die Eltern nur das Original und sie bestätigen durch ihre Unterschrift, die die Schüler dann vorzeigen, dass sie das Zeugnis erhalten bzw. davon Kenntnis genommen haben.
Eine Unterschrift ist nicht als Einverständniserklärung, sondern als reine Kenntnisnahme zu sehen.
LG: ysnp


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.09.2007 13:57:20

In Sachsen-Anhalt werden zwei Zeugnisse ausgehändigt.Eine Ausfertigung ist für die Schule und eine für den privaten Verbleib.
Nach einem Schulwechsel (Grundschule->Gymnasium) bat die neue Klassenlehrerin um Einsicht in das "Privatzeugnis" und bemängelte die fehlende Unterschrift der Eltern.


;-)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.09.2007 14:14:37

Ich denke, das ist okay. Hier muss immer der nachfolgende Lehrer überprüfen, ob die Eltern vom Zeugnis Kenntnis genommen haben.
LG: ysnp


Genau so...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cath1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.09.2007 14:46:40

... ist es. Komme auch aus S-A und hatte vor 4 Jahren den Fall, dass nach den Sommerferien ein Elternhaus kam, um sich über das Zeugnis (Kl.1) zu beschweren. Allerdings war die Einspruchsfrist vorbei. Als sie erfuhren, dass das Zeugnis nicht geändert wird (Beschluss der Klassenkonferenz), weigerten sie sich, es zu unterschreiben. Daraufhin musste ich sie informieren, dass es lediglich die Unterschrift zur Kenntnisnahme, nicht zum Einverständnis ist. Allerdings ist die Unterschrift bis Ende Klasse 4 nicht efolgt - - auf Grund des Gespräches weiß ich, dass es zur Kenntnis genommen wurde... also in diesem Fall rannte ich dieser nicht nach!


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs