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Forum: "Wertigkeit von Konzeptpapier im Abi?"

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Wertigkeit von Konzeptpapier im Abi?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: agct Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2008 17:26:23

Ich sitze gerade über der Korrektur von Abi-Klausuren und frage mich, wie stark ich die Inhalte des Konzeptpapiers - sofern diese die Inhalte der Klausurbögen ergänzen - bewerten darf. Mit halber Punktzahl? Natürlich werde ich das am Montag auch in der Schule erfragen, aber es interessiert mich gerade brennend (zur Abschätzung der möglichen Noten).
Besten Dank, agct


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von: ing_08 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2008 02:07:42

Einfache Antwort: Gar nicht!

Notizen auf Konzeptpapier werden nicht bewertet.

Es zählt die Reinschrift.


Abitur ist ein Reifezeugnis. Zur geistigen Reife
des Absolventen gehört auch, daß er nach den
zwei Jahren Oberstufe begriffen hat, daß seinen
Traktaten eine zeitliche Grenze gesetzt ist.
Es gehört zur grundlegenden Arbeitstechnik,
den Umfang seiner Lösungen genau so abzuschätzen,
daß alles noch auf die Reinschriftbögen paßt.

Ähnliches gilt für das Wörterzählen beim Aufsatz.
Der Schüler hat ausreichend Zeit am Ende einzuplanen,
um die korrekte Wortzahl zu bestimmen.

(Ich brauchte einst z.B. um die 15 Minuten
für das Zählen meiner 2900 Wörter.)

Gnadenfrist war bei uns damals höchstens 5 Minuten
über die Angst - danach fiel der Hammer.
Wer also nicht zu Stuhle gekommen war, mußte die
Zahl notieren, bei der er gerade war, und das
war dann auch die Benotungsgrundlage für die
Orthographiezensur.

Ausreden sind nicht akzeptabel, denn man hat
schließlich mehrere Stunden Zeit, um in allen
Facetten ein schlüssiges Erzeugnis zu Papier
zu bringen.



Gute Nacht


Abitur ist kein Wettrennenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2008 08:53:14

Wir verfahren ganz anders. Die Kladde wird nicht ergänzend hinzugezogen, zumal sie meist aus Stichwörtern besteht. Aber wenn die Kladde in Satzform vorliegt und der Schüler ist nicht mit dem Abschreiben fertig geworden, ziehen wir die Kladde hinzu, und zwar mit voller Punktzahl. Die S. können in Zeiten des Zentralabis nichts dafür, wenn sich jemand (wohl ohne die nötige Erfahrung mit dem Machbaren) mit dem Umfang der Klausur vergallopiert hat. Es ist richtig, dass man nach der Oberstufe in der Lage sein muss, seine Zeit einzuteilen, aber es gibt immer 2 Seiten der Medaille. Das Zählen der Wörter zählt nicht zur Arbeitszeit, so dass das dann jeder schafft.
Ich habs in diesem Jahr auch geschafft - und alle sind fertig geworden, wenn auch unter Zeitnot.
Christeli


Zentralabitur Ba-Wüneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: alinde Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2008 10:01:16 geändert: 20.04.2008 10:01:44

Wenn das Konzept ausformuliert ist, wird es voll in die Bewertung
mit einbezogen. Besteht es nur aus Stichworten, wird es nicht
berücksichtigt.


bei uns gilt auch noch:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2008 10:11:17

der Schüler muss den Text im Konzeptpapier, der als Reinschrift gelten soll, als solchen markieren und dieser muss eine schlüssige Fortsetzung der Reinschrift sein.

(Niedersachsen)


Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magistrix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2008 10:49:32

Ich zitiere aus unseren Bestimmungen:
Wenn die Reinschrift aus Zeitgründen nicht ganz angefertigt werden kann, sind die Teile des Entwurfs zu kennzeichnen, die zur Bewertung herangezogen werden sollen. (Entwürfe können ergänzend zur Bewertung herangezogen werden,wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift etwa drei Viertel des erkennbar angestrebten Umfangs umfasst.)
Ich sitze ebenfalls gerade über dem Abitur und freue mich über die guten Gedanken meiner Abiturienten, die ich zwei Jahre lang vorbereitet habe und bin froh, dass ich gute Ergebnisse nicht unter den Tisch fallen lassen muss, nur weil sie es nicht bis in die Reinschrift geschafft haben.
magistrix


Woher...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2008 11:22:17

will ing das wissen? Weil er selber Abi gemacht hat? Hatte ing evtl. fiese Lehrer?

Fragt sich

ivy


@agctneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: curie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2008 12:01:47

Ich kann dir zu deiner eigentlichen Frage leider keine Auskunft geben, aber falls du es noch nicht weißt, solltest du zur Antwort von ing_08 zumindest als Hintergrund bedenken, dass er kein ausgebildeter Lehrer ist und seine Aussagen einfach seine persönliche Meinung spiegeln. Es handelt sich nicht um Angaben zu rechtlichen Rahmenbedingungen etc.

@ing_08:

Nicht persönlich nehmen, aber bei der Absolutheit deiner Aussage dachte ich zunächst, deine Ansicht sei "Gesetzeslage", und wenn jemand den Hintergrund nicht kennt, geht es ihm vielleicht genau so.



gesetzliche regelungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2008 12:51:44 geändert: 20.04.2008 12:52:39

ich wundere mich wieder einmal, denn meiner meinung nach müsste es auch für dieses problem eine für das jeweilige bundesland geltende klare rechtliche regelung geben. das zählen der wörter wird auch unterschiedlich gehandhabt. in brandenburg haben die schüler der 10.klasse nach der offiziellen arbeitszeit zeit, die wörter ihres prüfungsaufsatzes zu zählen. warum auch während der arbeitszeit?

für das konzept gilt hier: ist es dem schüler nicht gelungen, das vollständige konzept in die reinschrift zu übertragen, hat er im konzept genau zu kennzeichnen, bis zu welcher textstelle er im konzept gekommen ist und der nicht in der reinschrift enthaltene "rest" wird im konzept gelesen und bewertet!

also: nach der gesetzlichen grundlage forschen! es muss doch für die kontrollierenden lehrer auch handreichungen mit erwartungsbild, korrekturhinweisen usw. geben. da mal nach entsprechenden beispielen aus den vergangenen jahren fragen. hier kann man nicht nach gutdünken und "ein abiturient müsste.. ich habe damals..." herangehen!

miro07 fast ein traktat


Das ist geregeltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2008 13:00:16 geändert: 20.04.2008 13:00:41

Das Verfahren bei Abitur und Klausur ist gesetzlich geregelt, leider aber in jedem Bundesland anders. Man kann als Lehrer zum Glück nicht seine ganz persönliche Methode anwenden. Ich kann wie miro 07 agct also auch nur empfehlen, sich danach zu erkundigen.


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