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Forum: "Missbrauch der "Pädagogischen Freiheit" des Lehrers ???"
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| Missbrauch der "Pädagogischen Freiheit" des Lehrers ??? | | von: schnullimann
erstellt: 26.09.2008 16:44:40 |
Anscheinend sammeln sich die "bedauerlichen Einzelfälle" über vorsätzliche Schulrechtsmissachtung und ausgeprägte Lehrerwillkür im Benotungssystem nach Gutsherrenmanier in der kleinen Kreisstadt Nienburg/Weser (Niedersachen), insbesondere in der "Nordertorschule" (Grund- und Hauptschule) sowie am "Marion-Dönhoff-Gymnasium".
Meine massiven "Erfahrungen" mit der "Nordertorschule" (Grund- und Hauptschule) möchte ich hier veröffentlichen und bitte um entsprechende Resonanz.
Der hier folgende Beitrag entstammt meiner Homepage:
www.aus-pädagogischen-Gründen.de
Harald Rickmann hadert mit der pädagogischen Freiheit
Nienburg (seb). Ein zu spät abgegebenes Deutschdiktat an der Nordertorschule könnte nach dem Willen des Nienburgers Harald Rickmann demnächst den Niedersächsischen Kultusminister Bernd Busemann (CDU) beschäftigen. Der Nachhilfelehrer moniert, dass die Klassenlehrerin seines Sohnes die „pädagogische Freiheit“ missbräuchlich überzogen habe, indem sie ein nachträglich abgegebenes Diktat eines Mitschülers benotet hat. Der Sohn der Elternsprecherin hatte das Arbeitsheft mit nach Hause genommen, statt es seiner Lehrerin am Ende der Prüfung auszuhändigen. Erst am nächsten Schultag hatte er sein Diktat nachgereicht. Die Lehrerin bewertete es mit der Note Zwei. „Die Arbeit hätte nicht gewertet werden dürfen“, meint Rickmann, der sich „schlau gelesen“ hat. Es sei gegenüber den Klassenkameraden nicht gerecht. Rickmann beschwerte sich. Daraufhin berief die Lehrerin einen Elternabend ein. „Der Elternabend war eine Farce“, echauffiert sich Rickmann. Auf dem Elternabend hätten sich alle auf die Seite der Lehrerin gestellt einige hätten sogar gesagt, es passiere öfter, dass eine Klassenarbeit zu spät abgegeben werde. Rickmann schrieb daraufhin an den Rektor der Grundschule und später an die Außenstelle der Landesschulbehörde in Nienburg. Doch mit den Schreiben, die er vom Schulleiter der Nordertorschule, Bernd Haase, und von Schuldezernentin Arnhild Nitschke bekommen hat, gab er sich nicht zufrieden: Beide sehen in der Benotung keinen Verstoß der Lehrerin. „Das sind ‚Nullachtfünfzehn-Schreiben‘, die keine fundierten Begründungen enthalten”, beklagt Rickmann. Deshalb wandte sich Rickmann Anfang November an die Landesschulbehörde in Hannover, die den Fall jedoch nach Nienburg zurückverwies. Von „überzogener pädagogischer Freiheit“ könne nicht die Rede sein, wiegelt Schuldezernentin Arnhild Nitschke von der Außenstelle Nienburg der Landesschulbehörde Niedersachsen ab. „Es liegt kein Verstoß vor“, sagt sie. Die pädagogische Freiheit beziehe sich auch nicht auf die Leistungsbewertung, sondern beispielsweise auf die Methodenwahl eines Lehrers. Zudem sei es „bedauerlich, dass sich eine Behörde so lange mit einem Fall beschäftigen muss”. Andere Kinder, so heißt es in einem Schreiben Nitschkes, das der HARKE vorliegt, seien von der pädagogischen Entscheidung nicht getroffen. Zudem sei die Note von der Lehrerin „geklammert” worden. Sie werde, so Arnhild Nitschke, als Teilergebnis unter besonderer Rücksicht auf das Zustandekommen in die Zeugnisnote einfließen. Für Harald Rickmann ist diese Position nicht nachzuvollziehen. Er habe nach eigener Aussage ein ausgeprägtes Rechtsempfinden. Es gehe ihm nicht um persönliche Animositäten weder gegenüber der Lehrerin noch gegenüber dem Schüler oder dessen Mutter. Für ihn gehörte der Fall längst zur Geschichte, „wenn sich die Landesschulbehörde wenigstens die Mühe gemacht hätte, mir zu schreiben, mit welchem Gesetz die Benotung zu rechtfertigen ist“, sagt Rickmann. Nun hofft Rickmann, vom Niedersächsischen Kultusminister Bernd Busemann ein „fundiertes Schreiben, Bezug nehmend auf die Niedersächsischen Schulgesetze beziehungsweise entsprechender Erlasse”, zu erhalten.
Diktat beschäftigt nun den Petitionsausschuss
Landtag befasst sich mit Beschwerde:
Wurde die „Pädagogische Freiheit“ missbraucht?
Nienburg (seb). Harald Rickmanns Beharrlichkeit scheint sich auszuzahlen. Ein zu spät abgegebenes, aber von der Lehrerin dennoch benotetes Diktat eines Schülers der Nienburger Nordertorschule wird nun den Petitionsausschuss des Landtages beschäftigen. Harald Rickmann, Vater eines Mitschülers des betroffenen Schülers und selbst als Nachhilfelehrer tätig, sah in diesem Fall die „pädagogische Freiheit“ durch die Lehrerin missbräuchlich überzogen (DIE HARKE berichtete), und er beschwerte sich zunächst beim Schulleiter, bei der Landesschulbehörde und bei Kultusminister Bernd Busemann höchstpersönlich. Doch mit den Antwortschreiben, die Rickmann erhielt, gab er sich nicht zufrieden, er forderte Gerechtigkeit: „Es waren keine fundierten Begründungen zu dem Sachverhalt”, sagte Rickmann der HARKE, „Ich wurde mit ‚Nullachtfünfzehn-Schreiben‘ abgespeist“. Der Schüler, so ein Vorwurf Rickmanns, hätte sich, weil er das Diktat erst am darauffolgenden Tag abgegeben hat, ein neues Heft zulegen können und das Diktat nachmittags zu Hause noch einmal in das neue Heft schreiben können. Rickmann gehe es nicht um persönliche Animositäten weder der Lehrerin noch dem Schüler gegenüber. Er habe nach eigener Aussage ein ausgeprägtes Rechtsempfinden, das nach einer Antwort verlange. Sowohl der Schulleiter der Nordertorschule, Bernd Haase, als auch Arnhild Nitschke als zuständige Schuldezernentin von der Außenstelle Nienburg der Landesschulbehörde Niedersachsen sahen in der Benotung des Diktats keinen Verstoß der Lehrerin. Von „missbräuchlich überzogener pädagogischer Freiheit könne nicht die Rede sein“, wiegelte die Schuldezernentin ab. Die pädagogische Freiheit, so Arnhild Nitschke weiter, beziehe sich auch nicht auf die Leistungsbewertung, sondern beispielsweise auf die Methodenwahl eines Lehrers. Zudem sei die Note geklammert worden, sie werde als Teilergebnis unter besonderer Rücksicht auf das Zustandekommen in die Zeugnisnote einfließen, hieß es. Andere Kinder, so auch der Sohn Rickmanns, seien von der pädagogischen Entscheidung nicht getroffen, schrieb Nitschke an Rickmann. Vom Niedersächsischen Kultusministerium bekam Rickmann auch Post. In dem Schreiben heißt es: „Die eingehende rechtliche Prüfung der von Ihnen vorgetragenen Angelegenheit hat ergeben, dass Sie von der Diktatbewertung nicht betroffen sind, da es sich nicht um die Bewertung eines Diktats Ihres Kindes handelte.” Gemäß des Niedersächsischen Schulgesetzes erziehen und unterrichten die Lehrkräfte in „pädagogischer Freiheit”, ein Verstoß gegen die pädagogische Bewertung liege nicht vor. Deshalb, so heißt es abschließend in dem Brief, bestehe auch kein Grund, gegen die Diktatbewertung vorzugehen. Für Harald Rickmann war diese Position nicht nachzuvollziehen. Er wandte sich nicht nur an eine Vielzahl verschiedener Medien, sondern auch an den Niedersächsischen Landtag und erhielt vor wenigen Tagen ein Antwortschreiben von der Landtagsverwaltung. Darin heißt es: „Ihr Schreiben wird vom Niedersächsischen Landtag als Eingabe behandelt, mit der sich der Petitionsausschuss befassen wird. (...) Zu jeder Eingabe wird in der Regel eine Stellungnahme der Landesregierung eingeholt, die der Ausschuss zusammen mit der Eingabe erörtert. Die gründliche Klärung des Sachverhaltes und der rechtlichen Fragen erfordert eine gewisse Zeit. (...) Der Ausschuss wird die Beratung Ihrer Eingabe mit der Empfehlung abschließen, über die der Landtag beschließt.”
Quellen: Die Harke, Nienburger Tageszeitung |
| Missbrauch der "Pädagogischen Freiheit" des Lehrers ??? | | von: schnullimann
erstellt: 26.09.2008 16:49:45 |
Nachtrag in eigener Sache
homepage: www.aus-pädagogischen-Gründen.de
Gästebuch der homepage: http://596008.guestbook.onetwomax.de
Mittlerweile sind auch meine Eingaben an den „Peditionsausschuss der Niedersächsischen Lantages (Hannover)“ sowie an den „Peditionsausschuss des Deutschen Bundestages (Berlin)“ beantwortet worden.
Im Schreiben aus Hannover wird mir (sinngemäß) mitgeteilt, dass
„ ... der Landtag die Auffassung des Ausschusses billigt, da ...die Bewertung im Rahmen der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft erfolgte, ... gemäß § 50 Abs. NSchG Lehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung erziehen und unterrichten, ... nach §121 Abs. 2 NSchG Schulbehörden pädagogische Bewertungen ... nur aufheben oder abändern können, wenn
1. diese gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen,
2. bei ihnen von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden
Erwägungen ausgegangen wurde oder
3. sie gegen allgemein anerkannte pädagogische Gründsätze oder
Bewertungsmaßstäbe verstoßen
Ein solcher Verstoß ... liegt hier nicht vor, ... es besteht deshalb auch kein Grund, gegen die Diktatbewertung vorzugehen.“
Im Schreiben vom Deutschen Bundestag – Peditionsausschuss- aus Berlin wird mir (sinngemäß) mitgeteilt, dass
„...der Deutsche Bundestag und sein Peditionsausschuss nicht helfen kann, ... die Behandlung dieses Anliegens wegen der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Landes Niedersachsen fällt, ... der Deutsche Bundestag gegenüber dem Landesparlament Niederrsachsen keine Weisungs- oder Aufsichtsbefugnisse hat ...“.
Diese Antwortschreiben sprechen für sich und verdeutlichen, dass die niedersächsische Lehrkraft (anscheinend) „höchstrichterliche“ Absolution durch weisungsbefugte Vorgesetzte und Behörden in seinen höchstfragwürdigen Unterrichtshandlungen erfährt und somit, zumindest in meiner Angelegenheit, „Diplomatenstatus“ besitzt !!!
Für mich ist dieser Vorgang noch lange NICHT abgeschlossen ...
Harald Rickmann |
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