... sonst kann es in der Klasse 4 bei den Empfehlungen für die weiterführenden Schulen zu schwierigen Elterngesprächen kommen.
Ich habe in meiner 4. Klasse (Förderschule Sprache) eine Schülerin mit einer Aphasie nach einem Schlaganfall. Neben einer Integrationskraft steht dem Mädchen ein Nachteilsausgleich zu, den sie auch bekommt. Dies hatte dann zum einen aber zur Folge, dass die Eltern bei jeder Klassenarbeit, die schlechter als befriedigend war, direkt ohne vorher mit mir zu sprechen bei der Schulleitung angerufen haben und sich beschwert haben, ich hätte ihre Krankheit nicht genügend berücksichtigt, was im übrigen nicht der Fall war.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass zur emotionalen Stärkung der Schülerin die Noten hochgesetzt würden, um Misserfolgserlebnisse zu vermeiden und das Mädchen so mehr anzuspornen. Bei mangelhaften Arbeiten wünschten die Eltern, dass ich die Note nicht unter die Arbeit schreibe, sondern einfach nur die Fehlerzahl.
... Und am Zeugnistag haben sich die Eltern dann beschwert dass das Mädchen "mit den guten Noten" doch eigentlich eine Realschulempfehlung hätte kriegen müssen.