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Forum: "HS-Abschluss ohne Englisch, NRW"
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| HS-Abschluss ohne Englisch, NRW | | von: ishaa
erstellt: 19.05.2009 00:51:25 |
Soweit ich weiß, kann man an Förderschulen in NRW den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben, ohne eine Note in Englisch zu bekommen. Ist das korrekt?
Was ich definitiv weiß, ist, dass man bei einer Externenprüfung für den HS-Abschluss nach Klasse 9 oder 10 statt Englisch ein anderes Fach wählen kann. (Wohl mit Begründung). Ich meine nicht die Möglichkeit für Schüler anderer Muttersprache als Deutsch, in ihrer Muttersprache eine Sprachprüfung abzulegen, die dann statt der Englischnote aufs Zeugnis kommt.
Meine Frage: Wie wird ein solcher Abschluss draußen in der Welt gehandelt, konkret z.B. an Fachschulen für Erzieher, Sozialhelfer, Heilerziehungspfleger etc.?
Frage an Menschen, die in BUS-Klassen NRW unterrichten: Wie haltet ihr es da mit Englisch? Gebt ihr die Möglichkeit, ohne Englisch einen Abschluss zu erzielen? Leider ist es so, dass dort manchmal Schüler sitzen, die vier Jahre Englischunterricht genossen haben, aber über das Niveau erstes Halbjahr Klasse 5 auch im BUS-Jahr nicht hinauskommen. Ich kann ja schon ungeheuer viele Hühneraugen zudrücken, aber irgendwann geht das auch nicht mehr...
Würde auf die Englischnote gerne verzichten, will den Schülern aber nicht den weiteren Weg verbauen.
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| HA 9 | | von: missmarpel93
erstellt: 19.05.2009 17:41:53 |
Der HA 9 (Hauptschulabschluss nach Klasse 9 kann von jeder Schule vergeben werden. Der HA 9 ist eine Form des MSA (mittleren Schulabschlusses).
Beim HA 9 muss die Versetzung in Klasse 10 erreicht werden. Es zählen die Fächer Deutsch und Mathe, die mit mindestens "ausreichend" bestanden werden müssen. Die Übrigen Fächer sind u.a.: Englich, Physik, Technik, etc.
Der Abschluss bzw. die Versetzung wird auch noch erteilt, wenn die leistungen in d oder M oder einem der übrigen Fächer "mangelhaft" sind. Außerdem wird eine weitere nicht ausreichende Leistungen inden übrigen Fächern geduldet.
In den lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften werden Einzelnoten erteilt, keine Lernbereichsnoten wie beim HA 10, die versetzungswirksam sind. Es gibt ergo Einzelnoten ind Bio, Chemie, Physik, technik, Wirtschaft und Hauswirtschaft. Desweiteren gibt es keine Ausgleichsmöglichkeiten.
Die oben genannten Kriterien gelten auch für die BUS-Klassen.
Gruß
missmarpel93 |
| also, | | von: super-miri
erstellt: 20.05.2009 09:47:22 |
das ganze ist aufgrund der doppeltqualifikation ein wenig kompliziert, ich versuch es mal:
erstmal musst du bei den von dir benannten ausbildungen differenzieren:
die ausbildung zum sozialhelfer kann mit hs abschluss begonnen werden.
für erzieher oder heilerziehungspfleger muss man ein fachabi oder eine abgeschlossene berufliche grundbildung und for nachweisen (also entweder die sozialhelferausbildung (szh) oder die kinderpflege (kipfl) ).
mit der zulassung zur abschlussprüfung szh/kipfl wird auch die for erteilt: d.h. in der ausbildung wird immer englisch erteilt, ES SEI DENN der schüler hat bisher NIE eine e-note erhalten, dann gibt es die möglichkeit der feststellungsprüfung in einer anderen fs. eine fs muss aber unbedingt sein...
soweit meine infos.
bei uns haben die sus die möglichkeit, sich nach dem 1. ausbildungshj für einen g-kurs oder einen e-kurs u entscheiden, d.h. da legen sie sich fest, ob sie versuchen, die FOR oder nur den berufsabschluss zu bekommen. (... der g-kurs besteht dann hauptsächlich aus "fs-nahen projekten", ist also auch für jdn. ohne ausreichende e-kenntnisse zu bewältigen...)
der berufsabschluss sozialhelfer ist also machbar, erzieher oder heilerziehungspfleger wird da schwieriger...
achja, parallel zum szh gibt es an einigen schulen noch die ausbildung zum heilerziehungshelfer!!
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