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Forum: "Problem - Noten geben (RLP)"

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Problem - Noten geben (RLP)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wencke_g Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 16:11:15 geändert: 03.06.2009 16:18:30

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage: um wie viele Noten DARF man im Jahreszeugnis "springen"? Gibt es da eine Vorschrift?

Ich habe folgendes Problem: ich habe im zweiten Halbjahr eine 10. Klasse übernommen, die vorher einen anderen Kollegen in Biologie hatte, der aber aufgrund von Krankheit dann ausfiel.

Dieser Kollege hat im 1. Halbjahr NUR 1., 2. oder 3. im Zeugnis vergeben (und laut Schüleraussagen SEHR WILLKÜRLICH - er hat nur eine HÜ geschrieben... und dann nach eigenem Gusto Epo-Noten - und das, obwohl er nicht mal die NAMEN seiner Schüler alle kannte!!!)

So: jetzt habe ich diese Klasse und stehe vor dem Problem, dass einige Schüler bei ihm z.B. eine 2 hatten, bei mir aber auf 5-6 stehen!!! (Ein Schüler z.B. hat ständig nur geschwänzt - also Epo 6 und in den zwei HÜs 4 und 6 geschrieben). Eigentlich müsste ich da eine 5 im Zeugnis geben, aber DARF ich das tun?!?
Das wäre ja ein Sprung um 3 NOTEN...

Was sagt ihr dazu? Hat jemand sowas schonmal erlebt?!?

P.S.: Zusatz
Ach ja: sehr viele Schüler verschlechtern sich um 2 Noten. Das ginge aber, oder?!? (z.B. von 2 auf 4)


Geht.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 17:12:00

Wichtig ist, dass die Eltern auch gut informiert waren über die verschlechterten Leistungen. Wenn nicht, dann jetzt noch nachwarnen, wenn die Frist reicht.

Ansonsten geht auch eine Verschlechterung um 3 Noten, sofern sie schriftlich begründet ist.
Das würde ich im Vorfeld der Konferenz beim KOnferenzleiter abgeben.

Begründung können einfach sein: stark verschelchterte Leistungen im schriftlichen Bereich, mangelhafte Mitarbeit im mündlichen Bereich, mangelhafte Leistungen im fachspezifischen Bereich (siehe Notenliste).

Notenliste sollte gut geführt sein und Anlass und Datum der Noten enthalten.

Dann gibt es kein Problem.


öhm...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 17:20:52

zählen bei dir nicht beide halbjahre?

dürfte bei 2-3 im ersten halbjahr und 5-6 im 2.halbjahr ja dann im durchschnitt so 3,5-4,5 ergeben!?

miro07


Klar...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wencke_g Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 18:01:30 geändert: 03.06.2009 18:03:13

zählen beide Halbjahre...
Das zweite muss allerdings stärker zählen als das erste. Es ist nur nicht festgeschrieben, wie viel stärker!

Rechnerisch steht der Junge mit 2 im 1. Hj. und 5-6 im 2. Hj. auf 4,5.. Aber mir sträuben sich die Haare, wenn ich sein Schwänzen usw. "belohnen" muss, indem ich ihm seine 4 gebe...
Noten sind ja auch pädagogische Entscheidungen, oder?

Und: Notenliste ist bei mir immer gut geführt - da dürfte es mit der Begründung keine Probleme geben.

Da fällt mir ein: Leider ist die Frist für blaue Briefe bei uns abgelaufen... Evtl. muss ich doch die 4 geben... Mal sehen, was die Zeugniskonferenz dazu sagt!
Ärgert mich aber!


Wennneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 18:07:42 geändert: 03.06.2009 19:12:27

du den Notensprung gut begründen kannst, wirst du keine Probleme haben. Und wenn der Junge so viel geschwänzt hat, dann doch vielleicht auch in anderen Fächern. Vielleicht ist er dann ja auch schon gewarnt. Das würde die Sache für dich vereinfachen.


Notengebung und Lernen in der Schuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wulpius Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 19:10:06

immer wieder schwer zu vereinbaren.

Na klar, es gibt immer viele Faktoren, die die eigene Meinungsbildung beeinflussen: Lehrerwechsel, Einschätzung der Kollegen, Änderung der Lehr-/Lernform, andere Inhalte, andere Rituale, ... Und dann kommen da noch die probleme hinzu, die zwischen den Menschen liegen: Sympathie, Durchsetzugsvermögen in Situationen, Interesse, ... um wenige Ungeordnete zu nennen.

Vielleicht sollte man - ich denke sogar gerade in D - einfach mal mehr über die (auch eigene Notengebung) nachdenken.

Anbei ein interessanter Beitrag - sehr lesenswert.

http://www.zeit.de/2006/29/Noten-29


P.S. Haben die besagten SuS denn alle im 2. Halbjahr nichts gelernt?


Zunächst mal rein rechtlich (RLP!)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 19:28:30 geändert: 03.06.2009 19:42:07

Im Jahreszeugnis gibt es eine Gesamtnote, die aus den beiden Halbjahresnoten ermittelt werden. dabei ist die Note des zweiten Halbjahres stärker zu gewichten. In manchen Schulen gibt es dazu Vereinbarungen. Einfach mal Kollegen fragen.
Notensprünge um mehr als zwei Noten sind zu begründen (aber nicht im Zeugnis!).
Die Erteilung von 5 und 6 sind auch ohne Warnung erlaubt!

Was Schüler über die Notengebung anderer Kollegen sagen, sollte man mit Vorsicht genießen.
Sicher gibt es viele gute Gründe über seine eigenen Notengebung nachzudenken, aber es handelt sich bei dem oben genannten Problem ja nicht um alle Schüler der Klasse, sondern um einige!
Die Schüler sollen am Ende der 10. Klasse ein Zeugnis der mittleren Reife erhalten! Und wenn ein Schüler im zweiten HJ häufig unentschuldigt gefehlt hat, sind zumindest seine mündlichen Leistungen für diese Stunden mit 6 zu bewerten. Und das hat mit Sympathien etc nichts zu tun. (In der Lehre hätte man dann seinen Job verloren!)
Ich finde es zu einfach schlechte Noten damit zu begründen, dass man es mit dem Lehrer nicht "kann".



Hm,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 19:39:51

Die Erteilung von 5 und 6 sind auch ohne Warnung erlaubt!

Ja, aber was ist, wenn der Schüler weder im Halbjahreszeugnis noch zu den Blaue-Briefe-Terminen eine Warnung bekommen hat? Wenn jetzt plötzlich eine 5 oder 6 erscheint - und er dadurch sitzen bleiben würde,muss ja eine Warnung vorliegen. Deswegen meine Frage vorhin, ob evtl. schon eine Warnung wg. schlechter Noten in anderen Fächern bei diesem S. vorliegt. Sonst darf er zwar sogar eine 6 bekommen, darf aber nicht sitzenbleiben.


warnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 19:46:49 geändert: 03.06.2009 19:47:55

nun, der schüler dürfte doch ob seines schwänzens genug gewarnt sein... oder sollte er sich der illussion hingeben, dieses fehlen habe keine auswirkungen auf seine schulischen leistungen? außerdem haben die eltern meines erachtens die pflicht, sich in regelmäßigen abständen über den leistungsstand ihres kindes zu informieren, oder?

ist da nicht etwas verkehrt, wenn wir als lehrer alles begründen müssen, aber die schüler schwänzen und viele eltern interessiert die schulische entwicklung ihrer kinder nicht einen deut???

zitat: Sonst darf er zwar sogar eine 6 bekommen, darf aber nicht sitzenbleiben. ... aber er darf schwänzen???


miro07


Warnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2009 19:48:41

nun, der schüler dürfte doch ob seines schwänzens genug gewarnt sein

Das interessiert niemanden...

Schriftliche Warnung an die Erziehungsberechtigten ist Vorschrift. Wenn die nicht vorhanden ist, geht gar nix.


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