also ich unterscheide mal:
--->der schüler hat etwas korrigiert, was bei der rückgabe noch nicht so war??
der lehrer kann eine eindeutige note hergeben (und dies ja auch beweisen,dass es vorher nicht da stand/anders da stand)--also siehe oben
---> der schüler hat getäuscht VOR der benotung,also während der klassenarbeit, der lehrer kommt nachträglich drauf-- das darf bei usn gar nicht gewertet werden, wiederholung der arbeit!!
(§11, Abs.4 SchUG: Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen.Schularbeiten, die zufolge einer vorgetäuschten Leistung nicht beurteilt werden, sind wie versäumte Schularbeiten (§ 7 Abs. 9) zu behandeln. )