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Forum: "Test mit Zuhilfenahme des Ordners?"
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| Test mit Zuhilfenahme des Ordners? | | von: stefantu
erstellt: 14.07.2009 17:55:59 |
ANFRAGE aus BW:
Hallo,
um die Schülerordner zu überprüfen habe ich eine Methode gefunden, die ich sehr geeignet finde: Ich schreibe einen kurzen Test, für den die Schüler ihrer Ordner benützen dürfen. Die Frage sind so gestellt, dass sie sich eng an Ordnereinträgen orientieren und weniger aus dem Allgemeinwissen heraus beantwortet werden können. Das sind nun nicht unbedingt die sinnigsten Fragen, aber es geht ja hier in erster Linie darum zu kontrollieren, ob die Schüler ihre Ordner mitbringen und sie so führen, dass sie daraus Informationen abrufen können.
Ich bin mit der Methode sehr zufrieden. Den kurzen Test zu machen und korrigieren ist wesentlich weniger Aufwand als einen Klassensatz Ordner einzusammeln und komplett durchzuschauen. In der Klasse dauert das Ganze nur 15 Minuten. Ich muss nicht bewerten, ob ich die Einträge ordentlich genug finde, sondern die Schüler zeigen selbst, ob sie sich in ihrem Ordner zurecht finden – neben einer Gewissen Sorgfalt lässt sich damit auch prüfen, ob die Schüler sich im Ordner auskennen oder nur hübsch brav abheften. Der Ordner wird als Arbeitsmittel und Nachschlagewerk aufgewertet, auch für die, die sich auf Klassenarbeiten nicht extra vorbereiten.
Weniger gefällt mir, dass man Pech hat, wenn man ausnahmsweise an so einem Test mal seinen Ordner vergessen hat.
Ich habe nun noch ein schulrechtliches Problem:
In der Notenverodnung BW §8 Abs. 2 heißt es: „Schriftliche Wiederholungsarbeiten geben Aufschluss über den erreichten Unterrichtserfolg der vorangegangenen zwei Unterrichtsstunden einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin. Sie können auch als Nachweis dafür dienen, mit welchem Erfolg die Hausaufgaben bewältigt wurden. Für die Anfertigung einer schriftlichen Wiederholungsarbeit sind in der Regel bis zu 20 Minuten vorzusehen.“
Ich will aber viel längere Zeiträume abfragen. Wie kann ich schriftliche, unangekündigte Test zum Ordnerinhalt machen – die vom Schulrecht abgedeckt sind?
Mit freundlichen Grüßen Stefantu
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| . | | von: palim
erstellt: 15.07.2009 14:09:13 |
Über die Vorgaben aus BY weiß ich nichts,
aber eine weitere Möglichkeit, die in in der GS in Klasse 3/4 im Sachunterricht schon genutzt habe, ist,
einen Test vorzubereiten, den die Schüler zunächst (am 1. Tag) ohne Mappe schreiben,
anschließend bekommen sie (am 2. Tag) die Möglichkeit, ihre Mappe zu Hilfe zu nehmen und ihren Test zu ergänzen.
Vor allem zu Beginn der 3. Klasse im fachfremden Unterricht ist es eine gute Möglichkeit, den Schülern zu zeigen, wie eine Klassenarbeit aussieht, was man dafür lernen sollte...
... und wie so etwas bewertet wird:
Am 3. Tag wird gemeinsam die Arbeit besprochen und die Schüler dürfen richtige Ergebnisse mit einem Buntstift abhaken bzw. sich selbst Punkte geben.
Dabei erkennen sie selbst sehr genau, was sie hätten wissen oder antworten können, aber vielleicht nicht hingeschrieben haben.
Unter die Arbeit schreiben sie:
Ich würde mir xy Punkte geben.
Erst danach korrigiere ich selbst die Arbeiten und schreibe dann die Punktzahl drunter, die ich ermittelt habe.
Benoten muss ich diese Arbeiten nicht, meistens gebe ich einen Hinweis, bis zu welcher Punktzahl die Aufgabe recht ordentlich gelöst wurde.
Palim |
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