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Forum: "Teilnoten zulässig?"

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Teilnoten zulässig?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cvalda78 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2009 12:46:34

Hallo,

könnt ihr mir helfen? Wie finde ich raus, ob Teinoten zulässig sind an meiner Schule?
In der Schule selbst handhabt es jeder wie er mag (mehr oder weniger).

Es ist eine private Wirtschaftsschule in Bayern, an der ich unterrichte und die Streitfrage ist:
darf ich schriftliche Teilleistungen der Schüler einsammeln, darauf Teinoten geben und daraus dann eine ganze Note geben??

Ich hoffe, ihr habt Tipps oder Links oder sogar die Anwort ??

Lg
Cvalda


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2009 13:47:37

zwischenfrage aus österreich:
was bitte sind teilnoten?


???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2009 15:15:54

Ich unterrichts zwar auch an einer Realschule, aber was sind Teilleistungen und Teilnoten?
Kannst du etwas genauer werden?


Notenstufenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2009 15:54:38

Teilnoten sind Notenstufen als 3+ oder 5-, wenn ich nicht irre.


Teilnotenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2009 15:57:53

ergeben sich aus mehreren kleinen Kontrollen (z.B. Vokabeln) - meist werden dann drei dieser "kleinen Noten" zu einer "richtigen" Note zusammengefasst, d.h. es taucht im offiziellen Zensurenbuch nur die ganze Note auf - so kenne ich es zumindest von uns. Damit muss ich also nicht errechnen, ob die Note zu xx% in die Gesamtnote eingeht, weil ich die "kleinen" Noten schon "unwichtiger" gemacht habe durch das Zusammenfassen.

Ob das Verfahren nun allerdings an der privaten Schule erlaubt ist, kann ich auch nicht sagen. Bei uns wird es hauptsächlich im Sprachbereich angewendet.
Die Schulleitung sollte schon aussagefähig sein, bzw. sollte unter den Fachkollegen ein einheitliches Vorgehen praktiziert werden.
In wie fern sich das bayerische Schulgesetz dazu äußert, weiß ich nicht - da müssen mal die bayerischen Kollegen ran.


Bayern RSneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2009 19:32:46

Zwischennoten auf einer Arbeit sind nicht zulässig (also kein 4+ oben), höchstens Tendenzen am Ende der Arbeit (neigt zu 3 o.ä).
Zusammenfassung von mehreren kleinen Teilnoten (z. B. für Vokabelabfragen) ist m.E. durchaus zulässig, sollte den Schülern aber vorher! bekanntgegeben sein.
rfalio


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cvalda78 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2009 13:18:48 geändert: 21.11.2009 13:21:20

für eure antworten.

ja, genau das habe ich vor: mehrere kleinere leistungen der schüler zu einer "richtigen" note zusammenfassen.

und da bin ich mir eben unsicher, ob das das schulgesetz erlaubt. das würde ich gern wissen, EHE ich mit der Schulleitung das thema diskutiere!

da es unter den (fach)kollegen eben auch uneinheitlich gehandhabt wird, dachte ich, ich frage euch mal. hier sind ja auch einige aus bayern (und natürlich auch andere, die gern ihre meinung sagen dürfen ;) )

ich unterrichte englisch und da würde sich das anbieten aus mehreren mündlichen teilleistungen (kleine dialoge etc.) eine echte mündliche note zu machen.

ach ja, das ich das VORHER bekannt gebe, versteht sich von selbst (finde ich )


Fachkonferenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2009 13:28:13

Die Fachkonferenz müsste für Englisch festgelegt haben, welche Bereiche mit welcher Gewichtung bewertet werden.

Beispiel:

Klassenarbeiten 50%
Fachspezifische Leistung: 10%
mündlich 40%

wobei sich bei uns die Note aufteilt in Mitarbeit im Unterricht, Vokabeltests. kurzen Lernzielkontrollen, etc.
Auch diese Gewichtung ist festgelegt.

Alles zusammen ergibt die Note.



Mal so aus Neugier:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2009 23:27:13

Was versteht ihr unter "Fachspezifische Leistung"?


das ist festgelegtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cvalda78 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 06:55:39

thauda, aber es gibt "nur" die Festlegung, dass mündliche Noten z.B. durch Vokabelabfragen, Dialoge, Rollenspiele, kleine Vorträge etc. entstehen können.
Es gibt keine Festlegung, was man machen soll, wenn man - so wie ich jetzt - der Meinung ist, die Leistung des Schülers sollte zwar nicht unter den Tisch fallen, aber ist keine "ganze" Note wert.
Verstehst du, was ich meine?

was eine fachspezifische Leistung ist, würde ich auch gern wissen. :)



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